Gesundheit wird spätestens seit der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation von 1986 als “ganzheitliches Geschehen” gesehen.
Die neue Sichtweise zielt stärker auf die Erhaltung von Gesundheit als auf die Bekämpfung von Krankheit. Gesundheit ist von vielen Faktoren z.B. von Umwelt-, Arbeits-, Wohnbedingungen ebenso wie vom persönlichen Verhalten abhängig.
Seit Mitte der achtziger Jahre wurde in deutschen Kommunen die Förderung gesunder Lebens- und Arbeitswelten verstärkt zum Thema. In Berlin griff der Senat den Gedanken stärkerer Gesundheitsplanung und Gesundheitsprävention Anfang der 90er Jahre auf. Diese Aufgaben wurden erstmals 1994 im damaligen Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG – verankert. Auch die Gesetzesänderung vom Mai 2006 schreibt dieses fort. Danach wird in jedem Bezirk das für das Gesundheitswesen zuständige Bezirksamtsmitglied durch eine gesonderte Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.
Die einzelnen Aufgabenbereiche werden im Folgenden näher beschrieben.