Beschaffung von Pkw

Pkw an der Ladestation

In Berlin stammen gut ein Drittel der Stickoxidemissionen und ca. ein Viertel der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr – genauer aus den Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen. Ohne weitgehend emissionsfreie Fahrzeuge sind die Ziele im Klimaschutz und für die Luftqualität kaum zu erreichen.

Ziel ist daher die bevorzugte Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Das Land Berlin verfolgt das Ziel, die öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen konsequent auf emissionsarme Fahrzeuge – im Betrieb möglichst emissionsfreie Fahrzeuge – umzustellen: Dies ist u. a. im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz festgelegt. Auch im Berliner Luftreinhalteplan, im Lärmaktionsplan und im Nahverkehrsplan sind Ziele für einen sauberen und leisen öffentlichen Fuhrpark verankert.

Um seine Klimaschutzziele zu erreichen, hat Berlin sich im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) dazu verpflichtet, seine Fahrzeugflotten bis 2030 komplett auf CO2-freie Antriebsformen umzustellen. Gemäß den Berliner Richtlinien der Regierungspolitik von CDU und SPD von 2021 sollen spätestens ab 2030 nur noch elektrische Fahrzeuge beschafft werden.

Ausgenommen von dieser Pflicht des EWG Bln sind Fahrzeuge mit besonderen dienstlichen Nutzungsanforderungen, solange keine CO2-freien Alternativen vorhanden sind. Es ist im Lichte dieser gesetzlichen Pflicht dringend empfehlenswert, bei der Anschaffung von Fahrzeugen bereits jetzt die Frist im Jahr 2030 im Auge zu behalten.

Parallel erfolgt der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur Berlin gemäß der „Gesamtstrategie LIS 2030“, die im April 2024 vom Berliner Senat beschlossen wurde.

Öffentliche Beschaffung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

Dem Ziel einer besseren Luftqualität sowie einem Beitrag zum Lärm- und Klimaschutz dienen die Umweltstandards für Fahrzeuge im Leistungsblatt 4 in Anhang I der VwVBU. Diese priorisieren entsprechend der politischen Zielsetzungen und gesetzlichen Regelungen die Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge. Hierzu zählen (insbesondere mit erneuerbar erzeugtem Strom betriebene) Elektrofahrzeuge mit voll-elektrischem Antrieb, mit Biomethan betriebene (Gas-)Fahrzeuge und mittelfristig ggf. mit grünem Wasserstoff betriebene Wasserstofffahrzeuge.

Ist die Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen für den Einsatzweck bisweilen noch nicht möglich oder mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, können auch Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb als Kombination von Elektro- und Ottomotor (bevorzugt als Plug-In-Hybrid) oder mit reinem Verbrennungsmotor beschafft werden. Die Beschaffung derartiger Fahrzeuge fällt unter die Härtefallklausel und ist zu begründen und zu melden.

Bei der Beschaffung sind für Elektrofahrzeuge die Vorgaben zum Energieverbrauch und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor die Vorgaben zum Ausstoß von Stickoxiden und CO2 zu beachten.

Die Umweltanforderungen des derzeitigen Leistungsblatts 4 wurden im Kern Ende 2017 formuliert und sind daher technisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Daher steht es den Dienststellen aktuell frei, gemäß der bestehenden Bevorzugungspflicht der ökologisch höherwertigen Leistung des § 7 BerlAVG sowie der VwVBU entweder eigene Anforderungen zu formulieren oder die nachfolgend veröffentlichten Anforderungen bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu nutzen.

  • Entwurf aktualisierter Fassung Leistungsblatt 4 Fahrzeuge

    PDF-Dokument (108.5 kB)

Ferner besteht entsprechend politischer und gesetzlicher Vorgaben die Möglichkeit, die in Punkt I.4.7. bestehende Beschaffungsbeschränkung dahingehend aktualisiert umzusetzen, dass die Beschaffung von Fahrleistungen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsantrieb, diese mindestens der Abgasnorm Euro 6d-TEMP der Verordnung (EG) 715/2007 (letzte Änderungen durch und Verordnung (EG) 692/2008 und Verordnung (EU) 2018/858) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bzw. Abgasnorm Euro VI der Verordnung EG (Nr.) 595/2009 für Busse und schwere Nutzfahrzeuge entsprechen.

Für Fahrzeugbeschaffungen, bei denen die Schwellenwerte der Vergabeordnung (VgV) (mit Stand August 2024: 221.000 Euro für öffentliche Auftraggeber, 443.000 Euro für Sektorenauftraggeber) überschritten werden, muss zusätzlich das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) in der jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden. Um die Einhaltung der Quoten sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge sicherzustellen, ist die Beschaffung von Elektrofahrzeugen als Regelfall vorzusehen.

Hilfsmittel zur umweltfreundlichen Beschaffung für die öffentliche Hand

Das Projekt „Entwicklung von geeigneten Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen“ wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zusammen mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gefördert. In kontinuierlichem Austausch mit dem Steuerkreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder Berlin, Brandenburg und Hessen entwickelte das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH Handlungsempfehlungen und Tools für eine umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen mit dem Ziel einer breiten Anwendbarkeit. Dabei wurden sowohl Anwenderinnen und Anwender aus der Beschaffungspraxis über Interviews und einen Pilottest als auch Expertinnen und Experten aus dem Bereich Fahrzeuge und Umwelt über einen Workshop beteiligt, damit die Instrumente bei möglichst vielen Beschaffungsstellen genutzt werden können. Folgende Produkte wurden im Projekt entwickelt und werden online zur Verfügung gestellt:

  • Online-Tool zur Sensibilisierung und Informierung zu Alternativen zum Pkw-Kauf sowie zur umweltfreundlicheren Dimensionierung und zu alternativen Antrieben bei notwendiger Pkw-Beschaffung. Ansatzpunkt des Tools im Beschaffungsprozess ist die Vorbereitung des Vergabeverfahrens.
  • Umweltbezogene Mindestanforderungen zur Integration in die Leistungsbeschreibung und mögliche Zuschlagskriterien zur Integration in die Qualitätskriterien des Wertungssystems bei öffentlichen Ausschreibungen von Pkw.
  • Lebenszykluskosten-Rechner zur Nutzung bei der Angebotspreiswertung von Pkw. Die Lebenszykluskosten-Berechnung ermöglicht es zunächst, neben reinen Anschaffungskosten auch die Betriebskosten mit zu berücksichtigen. Der Rechner bietet darüber hinaus die Möglichkeit, externe Umweltkosten bei der Wertung einzubeziehen.
Die im Projekt entwickelten Produkte wurden in einer Online-Abschlussveranstaltung einem breiten Anwenderkreis bekanntgemacht. Sie sind öffentlich und kostenfrei verfügbar unter

Die Nutzung der Tools bei der Verfahrensvorbereitung wird zur Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben von BerlAVG, KrW-/AbfG Bln sowie EWG Bln empfohlen. So kann beispielsweise das Bedarfsprüfungstool genutzt werden zur Durchführung und Dokumentation der nach Punkt I.6. VwVBU anzustellenden Vorüberlegungen.

Um den Beschaffungsstellen die Anwendung der Umweltstandards zu erleichtern, werden hier zusätzliche Informationen zu folgenden Aspekten bereitgestellt.

  • Rechtlicher Rahmen: Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

    Für Fahrzeugbeschaffungen, bei denen die Schwellenwerte der Vergabeverordnung (VgV) überschritten werden, muss bei Ausschreibungen zusätzlich das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG berücksichtigt werden. Es dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU)2019/1161 (Clean Vehicle Directive).

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine unverbindliche Empfehlung für Vergabestellen zur Anwendung vergaberechtlicher Regelungen im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vorgelegt, um öffentliche Auftraggeberinnen und Sektorenauftraggeberinnen dabei zu unterstützen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen nachzukommen. In dem Gesetz werden Definitionen für saubere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge aufgestellt. Diese sauberen Fahrzeuge müssen die im Gesetz festgelegten Quoten an der Zahl aller im Rahmen europaweiter Ausschreibungen während eines Referenzzeitraums beschafften Fahrzeugen erreichen (Mindestziele). Die Quoten gelten in Deutschland jeweils pro Bundesland, d.h. die Beschaffungen der öffentlichen Hand und der Sektorenauftraggeber in Berlin sind für die Einhaltung der Quote durch das Land Berlin entscheidend. Hierfür ist die Beschaffung Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen als Regelfall vorzusehen. Die Mindestziele des Gesetzes zielen auf den Ausstoß von CO2 und Luftschadstoffen bzw. den Einsatz alternativer Antriebe. Für andere Kriterien, z.B. Lärm, gelten auch für diese Beschaffungsvorgänge die Umweltstandards der VwVBU.

    Für Fahrzeugbeschaffungen und Verkehrsdienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte der VgV gelten die Umweltstandards der VwVBU in vollem Umfang. Für begründete Ausnahmefälle kann gemäß der bestehenden Härtefallklausel nach Nr. 11 der VwVBU von den Anforderungen abgewichen werden.

    Vor Anwendung der Härtefallregelung wenden Sie sich vorab an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Referat I C 506 (030 9025-2390, E-Mail: volker.schlickum@senmvku.berlin.de), um die weiteren Schritte zur Beschaffung von anderen emissionsarmen Fahrzeugen festzulegen.

    Darüber hinaus verpflichtet § 11 EWG Bln zur Umstellung des gesamten Fuhrparks auf im Betrieb CO2-freie Antriebsformen bis Ende des Jahres 2030. Von der Pflicht zur Umstellung sind Fahrzeuge mit besonderen dienstlichen Nutzungsanforderungen ausgenommen, soweit am Markt keine im Betrieb CO2-freien Fahrzeuge verfügbar sind, die diesen Anforderungen genügen. Satz 1 gilt insbesondere für Kranken-, Rettungs-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge.

  • Vorüberlegungen zur Pkw-Beschaffung
    Zur Durchführung und Dokumentation der nach Punkt I.6. VwVBU anzustellenden Vorüberlegungen kann das folgende Tool genutzt werden:
    • Welche Aufgabenstellung soll erfüllt werden?
    • Ist für die Aufgabenerfüllung (vor dem Hintergrund des gegebenen Fuhrparks insgesamt) die Beschaffung eines neuen Pkw notwendig oder könnte auch eine der folgenden Alternativen geeignet sein?
      • Einsatz von Fahrrädern/ Elektro-Fahrrädern, ggf. als Lastenrad?
      • Verstärkte Nutzung des ÖPNV und Bahn?
      • Gemeinsame Nutzung eines Fuhrparks durch mehrere Verwaltungsstellen?
      • Mietwagen oder Carsharing?
      • Leasing?
    • Welche Fahrleistung ist zu erwarten: tägliche Kilometerleistung, Jahresfahrleistung?
    • Wo wird das Fahrzeug überwiegend eingesetzt: ausschließlich / überwiegend im Stadtverkehr oder auch Nutzung außerhalb Berlins, z. B. für Dienstreisen?
    • Welche Fahrzeugart, Fahrzeuggröße und Motorleistung ist für die Aufgabenerfüllung notwendig?
    Um diese Fragen zu beantworten, sollte die Nutzung des bestehenden Fuhrparks untersucht werden:
    • Welcher Fuhrpark steht aktuell zur Verfügung?
    • Für welche Fahrzwecke werden die Fahrzeuge derzeit verwendet?
    • Wie ist er ausgelastet?
    • Welche Kosten verursacht er?
    • Wie hoch ist der personelle Betreuungsaufwand?
  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen

    Die Elektromobilität ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Energie- und Verkehrspolitik. Sie ist ein wichtiger Baustein des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms, weil sie die Umstellung auf eine kohlenstofffreie Mobilität ermöglicht. Elektrofahrzeuge selbst sind zudem frei von schädlichen Abgasen und sehr leise. Damit können Elektrofahrzeuge zur lokalen Reduzierung der Luft- und Lärmbelastung in Berlin beitragen.

    Elektrofahrzeuge weisen gegenüber Benzin- oder Dieselfahrzeugen zudem bereits mit heutigem Strommix eine bessere Klimabilanz auf (Biemann et al. 2024 – Umweltbundesamt-Studie). Der Klimavorteil der Elektrofahrzeuge steigt, wenn sie mit regenerativ erzeugtem Strom aufgeladen werden. Für viele Anwendungsfelder im kommunalen Einsatz sind Elektrofahrzeuge hervorragend geeignet. Gerade bei Kurzstreckenfahrten, bei denen häufig Verbrennungsmotoren nicht einmal auf ihre Betriebstemperaturen kommen und daher überproportional viele Schadstoffe ausstoßen, zahlt sich die Umweltfreundlichkeit von Elektrofahrzeugen besonders aus. Durch Rekuperation beim Bremsen wird zudem gerade im Stadtverkehr ein Teil der Energie zurückgewonnen.

    Betriebswirtschaftlich können Elektrofahrzeuge durch ihre niedrigen Betriebskosten und den geringeren Wartungsaufwand punkten. Bei hohen jährlichen Fahrleistungen (ab etwa 25.000 km pro Jahr) kann damit sogar der hohe Anschaffungspreis kompensiert werden.

    Übersicht über das Angebot von Elektrofahrzeugen

    Eine Liste von Elektrofahrzeugen mit einem Basispreis bis 65.000 € hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Betreuung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge zusammengestellt: Die Liste enthält keine Angaben zum Energieverbrauch. Dieser kann bei den Herstellern abgefragt werden. Für ausgewählte Fahrzeuge wurde der reale Verbrauch vom ADAC gemessen:

    Förderung von Elektrofahrzeugen

    Die Beschaffung von Fahrzeugen mit innovativen Antrieben inklusive der Ladeinfrastruktur kann vom Land Berlin über das Europäische Förderprogramm BENE 2 gefördert werden. Details der Förderung sind auf der BENE Homepage veröffentlicht:

    Kostenvergleich Elektroauto und andere Antriebe

    Elektrofahrzeuge sind in der Anschaffung deutlich teurer als konventionelle Fahrzeuge. Dies liegt vor allem am hohen Preis der Batterien. Andererseits sind die Betriebskosten meist niedriger, das heißt es fallen weniger Kosten für den „Kraftstoff” und für die Wartung an. Allerdings kann es aufgrund der Konzeption der E-Fahrzeuge durch die Hersteller bei Reparaturen von Unfallschäden und Defekten teilweise deutlich höhere Kosten als für konventionelle Fahrzeuge geben.

    Kostenvergleiche zeigen, dass gerade im Kleinwagensegment Elektrofahrzeuge bei langer Haltedauer immer konkurrenzfähiger werden.

    Für einen Kostenvergleich gibt es (neben der Berechnung nach in o. g. Projekt entwickeltem LZK-Tool) Berechnungstools, z. B. vom Öko-Institut unter emob-kostenrechner.oeko.de oder EFAHRER – Kostenüberblick und Rechner für Elektroautos.

    Ladeinfrastruktur

    Um das Fahrzeug sicher und schnell laden zu können und den aufgewendeten Strom abrechnen zu können, sind Ladestationen notwendig. Empfohlen wird die Installation von Ladestationen auf dem Betriebsgelände oder z. B. in der Tiefgarage. Unterstützung bei der Schaffung der Ladeinfrastruktur bietet das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, siehe E-Mobilität.

    Daneben können auch öffentliche Ladestationen genutzt werden. Standorte und Erläuterungen zur Nutzung der Ladesäulen finden Sie z. B. unter:

    Diese und weitere Ladesäulen können auch unter Kauperts: Ladesäulen in Berlin oder mit Hilfe von Apps wie Chargemap
    gesucht werden.

    Antworten auf weitere Fragen zur Nutzung von E-Fahrzeugen finden Sie unter:

    Für die Nutzung von öffentlichen Ladestationen sind stets Verträge mit Mobilitätsdienstleistern notwendig, über die die Abrechnung der Ladekosten erfolgt. Ladekarten für die be-emobil-Ladesäulen sind u.a. bei folgenden Dienstleistern erhältlich:

    Weitere Informationsquellen

  • Beschaffung von Hybridelektrofahrzeugen

    Kommt die Anschaffung eines rein batterie-elektrischen Fahrzeugs aufgrund des Einsatzzwecks oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage, ist bei der Beschaffung die Eignung von Hybridelektrofahrzeugen zu prüfen. Hybridelektrofahrzeuge kombinieren den Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor und einem Stromspeicher. Durch den Hybridantrieb lässt sich der Kraftstoffverbrauch senken, weil Brems- und Schwungenergie zurückgewonnen wird und der Motor zudem häufiger und länger in einem günstigen Wirkungsgradbereich läuft. Plug-In-Hybride können zudem extern über eine Steckdose aufgeladen werden und sind damit in der Lage, bis zu circa 60 bis 80 km rein elektrisch zu fahren.

    Plug-in-Hybride (PHEV) können somit eine emissionsarme Alternative zum Verbrenner sein. Dies gilt allerdings nur, wenn in der Praxis ein hoher elektrischer Fahranteil erzielt wird (über 70 %) (Agora Verkehrswende und Öko-Institut 2022 (PDF, 576 kB), Fundstelle S. 11 letzter Satz in der Box). Daher ist wie bei batterieelektrischen Fahrzeugen die Verfügbarkeit einer Lademöglichkeit sicherzustellen. Da sie die CO2-Vorgabe nicht erfüllen, können Plug-in-Hybride jedoch nicht für die Quote emissionsarmer Pkw gemäß SaubFahrzeugBeschG angerechnet werden.

    Im Sinne der VwVBU sind bevorzugt Plug-in-Hybride zu beschaffen.

    Dabei sind die Vorgaben zum Energie- und Kraftstoffverbrauch sowie den Schadstoffemissionen zu beachten. Letztere sind insbesondere kritisch, wenn es sich um Hybridfahrzeuge mit Dieselmotor handelt. Bei Otto-Motoren mit Direkteinspritzung sollte wie bei Dieselmotoren ein Partikelfilter gefordert werden, da diese Motoren sonst hohe Emissionen ultrafeiner Partikel aufweisen können.

    Derartige Fahrzeuge finden sich in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter:

    Auch bei diesen CO2-Emissionen werden die Werte verwendet, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges bestimmt wurden.

  • Pkw-Verbrauchslabel
    Pkw Label
    Seit 2011 muss für jeden zum Kauf oder Leasing angebotenen Neuwagen ein Pkw-Label vorliegen. Es enthält die Effizienzklasse des Pkw, gibt den CO2-Ausstoß an und zeigt weitere Eckdaten wie etwa jährliche Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer. So lassen sich Fahrzeuge leichter vergleichen. Welche Effizienzklasse ein Auto bekommt, ist abhängig von CO2-Ausstoß. Mit den 2024 in Kraft getretenen neuen Vorgaben der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wurde die Aussagekraft des Labels deutlich verbessert. Umfangreiche Informationen zum Pkw-Label finden sich unter: