Sobald ein Unterrichtplatz frei wird, werden Sie informiert. Die Lehrerin oder der Lehrer besprechen mit Ihnen:
- Unterrichtstag & Unterrichtszeit
- Unterrichtsdauer (30, 45, 60, 90 min. pro Woche)
- Bedarf eines Leihinstrumentes
Anschließend wird ein Vertrag erstellt und Sie bekommen dann eine Nachricht zum Vertragsabschluss und können zur Unterschrift in die Musikschule kommen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.
Im Vertrag, den die Schülereltern zugeschickt bekommen, steht im §5 – Probezeit und Kündigung:
“Dieser Vertrag läuft zunächst bis zum Ende desjenigen Kalendermonats, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird (Probezeit). Wird der Vertrag nicht spätestens am Tage der zehnten Unterrichtseinheit in Textform gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.”