Hygieneplan der Joseph-Schmidt-Musikschule Treptow-Köpenick

I. Ausgangslage

  1. Dieser Hygieneplan ist durch die Leitung der Joseph-Schmidt-Musikschule Treptow-Köpenick gemeinsam mit dem Amt für Weiterbildung und Kultur erstellt worden und tritt mit der Öffnung der Musikschule am 18.05.2020 in Kraft. Bei der Erstellung des Hygieneplans wurden folgende Veröffentlichungen und Studien berücksichtigt:
    - Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Berlin (SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS‐CoV‐2‐EindmaßnV) i. d. F. d. Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 07.05.2020
    - Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen (Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    - Epidemiologisches Bulletin19/2020 des Robert‐Koch‐Instituts ‐ „Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen –Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen“ Onlineversion vorab vom 23. April 2020
    - Leitfaden für klassische Konzerte trotz Corona – Konzept der Wissenschaftler der Charité Berlin vom 08.05.2020
    - Konzepte und Vorschläge zur stufenweisen Wiederaufnahme des Musikschulunterrichts aus den Arbeitsgruppen der Berliner Musikschulen sowie die
    - Gefährdungsbeurteilung(GBU) entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2 der Abtl. WeiSchuKuS, Amt für Weiterbildung und Kultur mit ihren Anlagen.
  2. Alle Beschäftigten der Joseph-Schmidt-Musikschule, alle Musikschülerinnen und Musikschüler sowie alle weiteren an der Musikschule arbeitenden oder sich aufhaltenden Personen werden über diese Hygienemaßnahmen in geeigneter Weise unterrichtet. Sie haben diese Hygienebestimmungen sowie die Anweisungen der Musikschulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Musikschule zu befolgen.
  3. Die Vorgaben zum Infektionsschutz und zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen in der 6. Eindämmungsverordnung – SARS‐CoV‐2‐EindmaßnV des Landes Berlin in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
  4. Der Hygieneplan der Joseph-Schmidt-Musikschule Treptow-Köpenick gilt bis zu seiner Aufhebung durch die Musikschulleitung.

II. Allgemeine Informationen

Der Hauptübertragungsweg des Corona Virus ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

  1. Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  2. Mindestens 1,50 – beim Singen 2,00 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder/ und das Tragen von Einweghandschuhen erforderlich.
  3. Keine Berührungen d. h. auch keine direkten Korrekturen am Bewegungsapparat der Schülerinnen und Schüler, keine Umarmungen und kein Händeschütteln. Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen, insbesondere nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  4. Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.)
  5. Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (2 x Happy Birthday singen).
  6. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  7. Husten- und Niesetikette beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge; beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten.
  8. Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) oder eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) in den Räumlichkeiten der Musikschule wird empfohlen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht ist bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Es spricht nichts dagegen, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen.
  9. Meldepflicht: Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Musikschulleitung, der Amtsleitung und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.

III. Zutritt zur Musikschule und zu den Unterrichtsräumen

  1. An allen Standorten der Joseph-Schmidt-Musikschule ist der Zutritt nur den Mitarbeitenden, Musikschülerinnen und Musikschülern sowie Personen gestattet, denen der Zugang durch die Leitung der Musikschule oder deren Beauftragte ausdrücklich gestattet wurde.
  2. Nur im Ausnahmefall dürfen Schülerinnen und Schüler an beiden Standorten von einer Person begleitet werden, wenn die Anwesenheit im Unterrichtsraum pädagogisch zwingend erforderlich ist.
  3. In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und in den beiden Standorten auf den unbedingt notwendigen Zeitraum zu beschränken. In den Musikschulgebäuden, insbesondere in den Fluren vor den Unterrichtsräumen, ist ein längerer Aufenthalt nicht gestattet.
  4. Das Betreten der beiden Standorte der Joseph-Schmidt-Musikschule wird durch eine Eingangskontrolle überwacht (Wachschutz(Lehrkraft). Diese empfängt die Schülerinnen und Schüler und weist sie in die besonderen Hygienemaßnahmen ein.
  5. Unmittelbar nach Betreten der Schulgebäude sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Hände gründlich zu waschen. Danach ist direkt der Unterrichtsraum aufzusuchen. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft zum Betreten des Unterrichtsraumes aufgefordert.
  6. Auf den Wegen von und zum Unterrichtsraum wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Pflicht befreit.
  7. Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person haben oder hatten und Personen die Symptome einer Atemwegserkrankung oder erhöhte Temperatur aufweisen wird der Zutritt zur Musikschule verweigert. Diesem Personenkreis ist auch die Teilnahme am Unterricht verboten.
  8. Auch allen anderen anderweitig an Atemwegen erkrankten Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft ist aufgefordert, den Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen und anderen Krankheitssymptomen den Unterricht nicht zu erteilen und die Schülerinnen und Schüler nach Hause zu schicken.

IV. Wichtige Informationen zum instrumentalen Musikschulunterricht

  1. Die Einhaltung des Mindestabstands von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen während der gesamten Unterrichtszeit ist einzuhalten.
  2. Unterricht für Holz- und Blechblasinstrumente findet ausschließlich in großen Unterrichtsräumen statt, um den Abstand von mindestens 2 Metern zu gewährleisten. Die Bläserrichtung sollte nicht aufeinander zu, sondern von der anderen Person deutlich weggerichtet sein.
  3. Schülerinnen und Schüler der Unterrichtsfächer der Holz- und Blechblasinstrumente bringen zum Unterricht ein sauberes, saugfähiges Handtuch oder Bodentuch zum Auffangen von Kondensflüssigkeit mit. Nach dem Unterricht wird dieses Tuch von den Schülern wieder mitgenommen und zu Hause gewaschen.
  4. Nach jeder Unterrichtsstunde wird eine Lüftungspause von mindestens zehn Minuten eingerichtet und die Raumluft durch Stoßlüften ausgetauscht. Zusätzlich sollte, wenn möglich, ein Fenster die ganze Zeit über wenigsten leicht geöffnet bleiben. Im Falle eines Hustens oder Niesens der Anwesenden soll sofort einmal stoßgelüftet werden. Die Stunden- und Raumplanung ist entsprechend angepasst.
  5. Beim Klavierunterricht wird streng darauf geachtet, dass das Instrument niemals gleichzeitig von Schüler und Lehrkraft genutzt wird. Die Einhaltung des Sicherheitsabstands wird stets gewährleistet. Die Lehrkraft darf nicht auf dem Instrument spielen. Sollte dies jedoch notwendig sein, müssen vorher und nachher die Tasten mit Feuchttüchern gereinigt werden. Diese Reinigung ist von der Lehrkraft auch nach jeder Unterrichtsstunde durchzuführen.
  6. Weitere Instrumente, Bögen, Schlägel, Notenständer, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen dürfen während des Unterrichts nicht durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gemeinsam genutzt werden; Lehrkräfte sind gehalten eigene oder von der Einrichtung zur Verfügung gestellte Instrumente, Schlägel und Werkzeuge etc. zu benutzen.
  7. Schülerinnen und Schüler sind gehalten ihre eigenen Instrumente und Schlägel und sonstiges Zubehör selbst mitzubringen.

V. Verantwortlichkeit und Unterweisung

  1. Die Musikschulleitung nimmt ihre Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr und ist für Absprachen mit dem Amt für Weiterbildung und Kultur verantwortlich.
  2. Die Unterrichtung von Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitenden der Joseph-Schmidt-Musikschule zu Inhalten des Hygieneplans sind eine verbindliche Voraussetzung für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und erfolgt vor Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes.
  3. Für beide Standorte wird ein Raumplan erstellt, der sicherstellt, dass während des Unterrichtsbetriebs eine verantwortliche Person vor Ort ist, die für die Einhaltung dieses Hygieneplans sorgt.
  4. Die festgelegten Hygieneregeln werden den Mitarbeitern, Musikschülerinnen und Musikschülern und ihren Erziehungsberechtigten vorab durch Email sowie durch Aushang am Standort mitgeteilt.

IV. Sonstiges

  1. Vorspiele, Konzerte und alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind untersagt.
  2. Verzehr und die Zubereitung von kalten und warmen Speisen in den Unterrichtsräumen sowie in den Warte- und Aufenthaltsbereichen sind untersagt.
  3. Elternversammlungen; Lehrerversammlungen, Fördervereinsversammlungen u.ä. sind in den Räumen der Joseph-Schmidt-Musikschule untersagt.