Koordinierungsmechanismus Berlin

Mehrere Frauen sitzen an einem Tisch und diskutieren

Der staatliche Koordinierungsmechanismus

Gesetzliche Grundlage

Die Behindertenrechtskonvention stellt im Artikel 33 verfahrensmäßige Anforderungen an die innerstaatliche Umsetzung. So sollen die Vertragsstaaten z. B. “staatliche Anlaufstellen” und “staatliche Koordinierungsmechanismen” schaffen, um die Umsetzung der Konvention und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sicherzustellen. Die Ausgestaltung und Aufgabenbeschreibung im Einzelnen bleibt den Vertragsstaaten überlassen.

Arbeitsweise

In Berlin wird der Koordinierungsmechanismus durch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung gewährleistet. Die Umsetzung übernehmen die bereits langjährig bestehenden Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung, in denen sowohl Menschen mit Behinderung als auch Mitarbeitende der Verwaltungen vertreten sind.

Die Arbeitsgruppen werden von den Senatsverwaltungen einberufen und geleitet. Neben den verantwortlichen Senatsvertreterinnen oder -vertretern nehmen mehrere vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderung vorgeschlagene Menschen mit unterschiedlicher Behinderung teil. Weitere ständige Mitglieder sind die Bezirksbehindertenbeauftragten, Vertreterinnen und Vertreter von wichtigen Institutionen, in der Regel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung als der federführenden Verwaltung für die Umsetzung des LGBG sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung.

Die Grundidee dieser Arbeitsgruppen besteht darin, Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die Integration bzw. Inklusion betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Sie haben überdies die Aufgabe, auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in den jeweiligen Senatsverwaltungen hinzuwirken und diesen Prozess beratend zu begleiten. Damit wird auch der Verpflichtung aus Artikel 4 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention zur engen Konsultation und aktiven Beteiligung Rechnung getragen.

Die aktuellen Arbeitsgruppen und ihre durch den Landesbeirat benannten Mitglieder finden Sie
hier