Der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention war ein etwa vierjähriger Beratungsprozess in einem Ad-hoc-Ausschuss unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft vorangegangen. An der ersten Sitzung des Ausschusses im August 2002 nahmen 80 Mitgliedstaaten der UN und 30 Nichtregierungsorganisationen teil. An der letzten Sitzung im Dezember 2006 waren es 120 Mitgliedstaaten und 469 Nichtregierungsorganisationen. Darunter waren viele Menschen mit Behinderung, die ihre Erfahrungen, ihre politischen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen und Visionen in den Beratungsprozess eingebracht haben.
Der Ad-hoc-Ausschuss war von der Generalversammlung der UN im Dezember 2001 mit dem Auftrag eingesetzt worden, ein umfassendes internationales Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.