In Berlin gibt es für Menschen mit Behinderung einen SonderFahrDienst (SFD), der ausschließlich für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zur Verfügung steht. Für die Durchführung des Berechtigungsverfahrens zur Erlangung des Merkmals “T” und für das Abrechnungsverfahren und die Erstattung im Rahmen eines Taxikontos sowie die Ausstellung der Magnetkarte ist ausschließlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zuständig.
Jeder Nutzer des SonderFahrDienstes muss eine Eigenbeteiligung entrichten. Die Abrechnung der Eigenbeteiligung erfolgt ebenfalls durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nutzer/innen, die wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung zu entrichten, können bei der vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderung gebildeten “Härtefallkommission Sonderfahrdienst” einen Zuschuss beantragen.
Auch für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes kann ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt werden. In beiden Fällen muss jedoch zunächst die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung vollständig bezahlt werden, bevor die Kommission des Landesbeirats einen Zuschuss beziehungsweise eine Erstattung bewilligen kann.
Für Härtefälle und für Ehrenamtliche ist eine Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung nur als freiwillige Leistung möglich. Sie ist nicht durch Widerspruch oder Klage einklagbar. Die Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung, die im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung angesiedelt ist, hat die Umsetzung der Regelung übernommen.