Antidiskriminierungsberatung

behindertengerechtes Arbeiten
Seit dem 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen zu verhindern oder zu beseitigen. Im AGG werden sechs Merkmale benannt, die den Anwendungsbereich des Gesetzes definieren:
  1. Alter
  2. Behinderung
  3. Geschlecht
  4. Ethnische Herkunft
  5. Religion oder Weltanschauung
  6. Sexuelle Identität

Das AGG sieht auch den Schutz von Personen vor, die wegen mehrerer Merkmale diskriminiert worden sind. Eine Mehrfachdiskriminierung liegt beispielsweise vor, wenn eine Frau bei der Job- oder Wohnungssuche abgewiesen wird, weil sie einen Migrationshintergrund hat und behindert ist.

Das AGG schützt auch Selbstständige und abhängig Beschäftigte vor Ungleichbehandlung im Beruf. Außerdem findet das Gesetz Anwendung bei Alltagsgeschäften wie Einkäufen, Gaststätten- oder Diskothekenbesuchen, bei der Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäften. Somit regelt das AGG die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht.

Berlin hat eine Reihe von Beratungsstellen. Eine Gesamtübersicht darüber finden Sie auf den Internetseiten der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung.