Petitionsausschuss

Seit dem 6. September 2011 ist es möglich, Petitionen mittels eines Online-Formulars beim Abgeordnetenhaus von Berlin einzureichen, wenn es Probleme mit Berliner Behörden gibt. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf, und der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses, Andreas Kugler, sind davon überzeugt, dass die Möglichkeit der Online-Petition gerade für Menschen mit Behinderung die Hemmschwelle zur Einschaltung des Petitionsausschusses senkt.

Durch Online-Petitionen können über die Verfolgung persönlicher Anliegen hinaus auch Probleme an die Politik herangetragen werden, die in allen Lebenslagen die Interessen von Menschen mit Behinderung betreffen. Frau Braunert-Rümenapf sieht darin einen Auslöser für Partizipationsprozesse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Aufgaben des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses ist der zentrale Ansprechpartner im Landesparlament, wenn es darum geht, Hilfe zu erhalten, auf Missstände aufmerksam zu machen oder eigene Ideen in die parlamentarische Diskussion einzubringen.

So reichen Sie eine Online-Petition ein

Petitionen können mittels eines Online-Formulars auf den Seiten des Abgeordnetenhauses eingereicht werden. Zur Bestätigung der Petition, die ohne die sonst erforderliche handschriftliche Unterschrift auskommt, erhalten Petenten nach dem Absenden des Formulars eine E-Mail an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Mit dem Anklicken des in der Mail enthaltenen Links bestätigen sie ihre Eingabe. Damit ist die Petition für die Bearbeitung durch den Petitionsausschuss freigeschaltet. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, werden die Angaben verschlüsselt übertragen.