Personennahverkehr

Bus

Die Busse der BVG sind für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung nutzbar, da es sich hierbei um Niederflurbusse handelt, die mit einer entsprechenden Rampe ausgerüstet sind.
Einzige Ausnahme: Einige Fahrten mit den Traditions-Bussen der Ausflugs-Linie 218 sind nicht barrierefrei.

Hinweis zur Benutzung des Busses

Wenn Sie mit einem Rollstuhl einen Bus der BVG benutzen wollen, machen Sie sich an der Bushaltestelle am besten bemerkbar, in dem Sie sich vorn, für den Fahrer gut sichtbar, hinstellen. Dieser klappt oder fährt eine Rampe entweder an der vorderen oder mittleren Tür des Fahrzeugs aus, so dass Sie hineinrollen können. Sie sollten allerdings beim Busfahrer ihre Zielstation angeben, damit er weiß, wo er beim Aussteigen assistieren muss.

U-Bahn

Von den 173 U-Bahnhöfen sind mittlerweile viele Bahnhöfe barrierefrei. Alle U-Bahnhöfe mit einem Aufzug bzw. einer Rampe sind auch mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.

Hinweis zur Benutzung der U-Bahn

Zur Benutzung der U-Bahn stellen Sie sich in Fahrtrichtung vorn auf den Bahnsteig gut sichtbar für den Fahrer. Wenn die U-Bahn nicht ohne Hilfsmittel befahrbar ist, legt der Zugführer eine Rampe an. Auch hier muss der Zugführer über den Zielbahnhof informiert werden, um beim Aussteigen wieder assistieren zu können. Informieren Sie sich in jedem Falle vor Fahrtantritt, ob der gewünschte Zielbahnhof ebenfalls über einen Aufzug oder eine Rampe verfügt.

Straßenbahn

Auf allen Linien fahren barrierefreie Straßenbahnen.
Einige Zeit werden auch noch Hochflur-Wagen eingesetzt. Sie verkehren zum Beispiel bei zusätzlichen Fahrten und bei Bauarbeiten, vor allem auf der Linie M17.
Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt im Internet oder unterwegs mit dem Handy in der BVG-App. Auch die Fahrplanaushänge an den Haltestellen weisen die Fahrten aus, die nicht barrierefrei sind.

Hinweis zur Benutzung der Straßenbahn

Als Rollstuhlfahrerin oder -fahrer stellen Sie sich bitte in den vorderen Bereich der Haltestelle. Nur hier vorn können Sie sicher ein- und aussteigen. Denn an der ersten oder zweiten Tür der Straßenbahn gibt es eine Rampe oder einen elektrischen Hublift. Das hängt ab vom Fahrzeug-Typ. Nutzen Sie die Tür mit dem Rollstuhl-Zeichen.
Zeigen Sie dem Fahrer oder der Fahrerin an der Haltestelle deutlich, dass Sie einsteigen möchten. Das Fahrpersonal bedient dann die Einstiegs-Hilfen. Sagen Sie dem Fahrer oder der Fahrerin auch gleich, an welcher Haltestelle Sie wieder aussteigen wollen.
Stellen Sie sich bitte auf den markierten Rollstuhl-Stellplatz. Ziehen Sie die Bremsen an und halten Sie sich bitte während der Fahrt fest. Möchten Sie aussteigen, drücken Sie rechtzeitig vor der Einfahrt in die Haltestelle auf den Halte-Knopf. Der Fahrer oder die Fahrerin hilft Ihnen dann gern mit der Rampe oder dem Hublift beim Aussteigen.

Unter dem folgenden Link finden Sie nützliche Mobilitätshilfe-Informationen der BVG, unter anderem das Liniennetz mit Mobilitätsinformationen.

Barrierefreiheit bei der BVG

S-Bahn

Fast alle S-Bahnhöfe in Berlin sind entweder mit einem Lift oder einer Rampe zugänglich. Die meisten der S-Bahnhöfe mit einem Aufzug haben auch ein Blindenleitsystem.

Hinweis zur Benutzung der S-Bahn

Es empfiehlt sich bei der Benutzung der S-Bahn ähnlich vorzugehen wie bei der U-Bahn. Viele S-Bahnhöfe sind während der Hauptverkehrszeiten mit Personal besetzt, an das Sie sich wenden können. Sollte ein Bahnhof nicht mit Personal besetzt sein, so ist es ratsam, sich in Fahrtrichtung vorn hinzustellen, um den Fahrer auf sich aufmerksam zu machen. Dieser assistiert, wenn nötig. Bei nicht barrierefreien Zügen wird für Sie eine Rampe angelegt.

Da in Berlin die Bahnsteighöhen um wenige Zentimeter variieren können, ist es immer ratsam, vorn – direkt hinter dem Fahrer – einzusteigen, um nötigenfalls seine Assistenz zu erhalten. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Fahrtantritt, ob der Zielbahnhof ebenfalls über einen Aufzug verfügt.

Taxi

Die Fahrt mit einem Faltrollstuhl ist in einem Berliner Taxi in der Regel kein Problem – vorausgesetzt, Sie können sich umsetzen. Es gibt in Berlin inzwischen aber auch ca. 120 Inklusionstaxen, in denen Fahrgäste im Rollstuhl sitzend befördert werden können.

Fähren

Alle Schiffe und Stege zu den Fähren der BVG sind barrierefrei.
Es gibt nur eine Ausnahme: Das ist das Ruderboot der Fährlinie F24.