Parkplätze

Im Berliner Stadtgebiet gibt es ca. 1.300 öffentliche Behindertenparkplätze, die mit dem Sonder-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Voraussetzung ist das Merkzeichen “aG” oder “Bl” im Schwerbehindertenausweis.
Die Genehmigungen zur Einrichtung dieser öffentlichen Behindertenparkplätze werden von den zuständigen Bezirksämtern erteilt.
Zurzeit gibt es keine zentrale Übersicht.
Für einige Bezirke können Sie sich aber hier über die Schlagwortsuche und räumliche Abgrenzung eine Übersicht anzeigen lassen.