Als ruhegehaltfähig können auch bestimmte Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berücksichtigt werden. Dazu gehören Zeiten, in denen eine Beamtin oder ein Beamter Ausbildungen absolviert oder Tätigkeiten ausgeführt hat, die für die spätere Ernennung in das Beamtenverhältnis Voraussetzung oder besonders förderlich waren.
Es wird dringend empfohlen, gleich nach der Verbeamtung die für die Vordienstzeiten erforderlichen Nachweise zur Personalakte nehmen zu lassen. Eine spätere Beschaffung ist oft problematisch. Eine Berücksichtigung ist nur bei lückenlosem Nachweis möglich.
Die Nachweise (z.B. Ausbildungs- und Arbeitsverträge, Zeugnisse) müssen konkret das Beginn- und Enddatum sowie den zeitlichen Umfang der Ausbildung oder des Arbeitsverhältnisses enthalten.
Eine Entscheidung über ruhegehaltfähige Vordienstzeiten erfolgt ohne eigenen Antrag spätestens bei Eintritt in den Ruhestand.