Hinterbliebenenversorgung

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen zum Erhalt von Hinterbliebenen-versorgungsbezügen geben.

Weiterführende Informationen zum Witwen-/Witwergeld, Waisengeld, usw. entnehmen Sie bitte unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.

Kurzübersicht

Grundlage für die Hinterbliebenenversorgung ist das Ruhegehalt, das der Beamte / die Beamtin erhalten hat bzw. hätte erhalten können, wenn er / sie am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (siehe Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts).

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst u.a.

  • Bezüge für den Sterbemonat
  • Sterbegeld
  • Witwen- oder Witwergeld
  • Waisengeld
  • Unterhaltsbeitrag für Witwen, Witwer und Waisen

Hat die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 65. Lebensjahr bereits vollendet und wurde die Ehe nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen, steht dem überlebenden Ehegatten kein Witwen-/ Witwergeld zu. Es kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen sind anzurechnen.

Für die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. für die Zahlung von Sterbegeld

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder (bei Zahlung an die Kinder der Verstorbenen/des Verstorbenen)
  • Nachweis des Verwandtschaftsgrades, der häuslichen Gemeinschaft, der überwiegenden Ernährung (bei Zahlung an Verwandte)
  • Originalbelege über die Kosten der letzten Krankheit und der Bestattung und Nachweis des Kostenträgers (bei Zahlung an sonstige Personen)

2. für die Zahlung von Witwen-/Witwergeld

  • Heiratsurkunde bzw. Urkunde der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • ggf. Unterlagen über Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
  • ggf. Unterlagen über Hinterbliebenenrenten

3. für die Zahlung von Waisengeld

  • Geburtsurkunde der Waise
  • wenn die Waise das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat
    - Antrag
    - Nachweise über die aktuelle Schul- oder Berufsausbildung
    - ggf. Unterlagen über Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
    - ggf. Unterlagen über Waisenrente

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenversorgung finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.