Als Versorgungsempfängerin bzw. -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, der Pensionsstelle bestimmte Sachverhalte anzuzeigen.
Welche Tatbestände anzeigepflichtig sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für Versorgungsempfängerinnen/ -empfänger.
In Ihrem Interesse bitten wir Sie, Ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen, damit Überzahlungen von vornherein vermieden werden können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mitteilung notwendig ist oder nicht, empfehlen wir Ihnen vorsorglich nachzufragen. Dies ist im Hinblick auf mögliche Rechtsänderungen auch bei Sachverhalten ratsam, die derzeit keine Auswirkung auf Ihre Versorgungsbezüge haben.
Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Versorgungsnachweis oder dem Kontakt.
Kommt es zur Überzahlung von Bezügen, weil Sie mir Änderungen nicht oder nicht rechzeitig mitgeteilt haben, so sind die überzahlten Bezüge zurückzuzahlen.