Nachweise müssen das konkrete Beginn- und Enddatum sowie den Umfang der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit enthalten. Bei Teilzeitbeschäftigung ist das Verhältnis zur Regelarbeitszeit anzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf dem Geschäftsablauf zur Anerkennung von Vordienstzeiten – Formular LVwA 425.2a (Geschäftsablauf zur Anerkennung von Vordienstzeiten für Dienststellen mit IPV-Anbindung) bzw. 425.2b (Geschäftsablauf zur Anerkennung von Vordienstzeiten für Dienststellen ohne IPV-Anbindung – z.B. Hochschulen)
Bei Dienstkräften aus dem Beitrittsgebiet ist eine Wartezeitauskunft oder Rentenauskunft/Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers erforderlich.
Hinweise für Personalstellen der Hochschulen für Professorinnen und Professoren
Bitte beachten Sie das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 23.06.2022,
die Hinweise für Personalstellen der Hochschulen
und
senden Sie – sofern es sich um einen prioritären Fall handelt – das Formular Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren mit.
Informationen zum Bearbeitungsstand:
- Auskunftsersuchen Familiengericht: Eingänge des Monats Januar 2024
- Auskunftsersuchen Familiengericht für wissenschaftliches Hochschulpersonal: Eingänge des Monats Januar 2023
- Auskunftsersuchen Versicherungsträger: Eingänge des Monats März 2022
- Auskunftsersuchen Versicherungsträger für wissenschaftliches Hochschulpersonal: Eingänge des Monats Juli 2020
- Nichtprioritäre Fälle: Eingänge des Monats März 2017
Bitte beachten Sie, dass derzeit aus Kapazitätsgründen keine Personalakten zur Vordienstzeitenentscheidung mit dem Grund “aufgerufener Jahrgang” angenommen werden können.*