- Bitte beachten Sie die Hinweise der Vordienstzeitenstelle zu den Vordienstzeiten: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/vordienstzeiten/
Arbeitshilfe der Zentralen Auskunftsstelle (ZAS) für Personalstellen
- die benötigten Geschäftsabläufe sind hinterlegt -
Ab sofort können die IPV anwendenden Stellen den Personalvorgang “Auskunft an das Familiengericht” nutzen (siehe Rundschreiben LVwA IPV Nr. 09/2024). Ab dem 01.01.2025 ist die Nutzung für die Inanspruchnahme der Amtshilfe verpflichtend.