- Was ist der Versorgungsausgleich?
- Was passiert beim Ausgleich der Versorgungsanrechte?
- Wer entscheidet ob und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich zu zahlen ist?
- Wie bzw. ab wann wird der Ausgleichsbetrag gezahlt?
- Bleibt der vom Familiengericht festgesetzte Ausgleichsbetrag unverändert?
- Gibt es Härtefallregelungen die zum Aussetzen der Unterhaltsverpflichtung führen können?
- Kann durch Zahlung eines Kapitalbetrages die Kürzung der Versorgungsbezüge minimiert werden oder ganz entfallen?
- Kann durch Zahlung eines Kapitalbetrages der Unterhaltsanspruch abgelöst werden?
- Wie wirkt sich eine Scheidung auf den Familienzuschlag aus?
Fragen zum Versorgungsausgleich
Landesverwaltungsamt Berlin
Pensionsstelle – PS V –
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen
Ausgewiesener Behindertenparkplatz vorhanden (am Hohenzollerndamm)
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Pensionsstelle – PS V -
10702 Berlin