Nach aktueller Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen befindet sich ein möglicher Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen noch in der politischen Diskussion und vor der Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat. Es steht damit noch nicht abschließend fest, wann die geplante Anhebung der Regelaltersgrenze umgesetzt wird und welche Jahrgänge mit entsprechenden Übergangsfristen betroffen sind. Daher können wir Ihnen leider aktuell keine Versorgungsauskunft erteilen, weil wir die Auswirkungen auf die fiktive Berechnung Ihres Ruhegehaltes auf Basis einer möglichen Gesetzesänderung noch nicht kennen.
Anträge im oben aufgeführten Rahmen können trotzdem gestellt werden.Ihr Antrag wird registriert. Wir empfehlen Ihnen, falls noch nicht geschehen, die Übersendung Ihrer Personalakte bei Ihrer Personalstelle zu veranlassen, damit die nötigen Vorarbeiten zur Auskunftserteilung abgeschlossen werden können. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes und den notwendigen technischen Anpassungen werden wir den Vorgang wiederaufnehmen und Ihnen eine Versorgungsauskunft erstellen.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass aufgrund der noch fehlenden digitalen Personalakte für die aktiv Beschäftigten, die manuelle Zusammenstellung der für die Versorgungsauskunft erforderlichen Unterlagen und Daten sehr arbeitsintensiv ist und leider noch lange Bearbeitungszeiten erfordert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Gesetzesnovellierung und der aus diesem Grund erheblich gestiegenen Anzahl an Anträgen zur Versorgungsauskunft.
Wir empfehlen Ihnen weiter, unsere Versorgungsauskunft online zu nutzen, sodass Sie zeitnah die von Ihnen gewünschten Informationen nach gültigem Recht erhalten. Der Versorgungsrechner wird im Falle einer Gesetzesnovellierung entsprechend angepasst. Um unser Angebot für unsere Kund*innen stetig weiterzuentwickeln, beabsichtigen wir im Laufe des Jahres 2024 den Versorgungsrechner nutzerfreundlicher zu gestalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinweis:
Aufgrund der hohen Antragszahlen beträgt die Wartezeit bis zur Bearbeitung unabhängig von der obigen Meldung derzeit bis zu 18 Monate. Durch das Aussetzen der Bearbeitung kann es zu weiteren Verzögerungen kommen.