Besoldungserhöhung 2012

Information für Beamtinnen/Beamte August 2012

Der Senat hat einen Gesetzentwurf über die Erhöhung der Besoldung in Höhe von jeweils 2% zum 01.08.2012 und 01.08.2013 am 07.08.2012 beschlossen.
Dieser muss jedoch noch vom Abgeordnetenhaus Berlin beraten und verabschiedet werden.
Dieses Verfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der nächste Sitzungstermin nach der Sommerpause ist am 30.08.2012. Anschließend folgt die Beratung in den Ausschüssen und eine zweite Lesung (spätestens Ende September).
Erst wenn das Gesetz verabschiedet wurde und die technischen Voraussetzungen für die Zahlbarmachung geschaffen wurden, kann die tatsächliche Auszahlung der Besoldungserhöhung, dann natürlich rückwirkend zum 01.08.2012, erfolgen.

Information für Beamtinnen/Beamte vom 06.09.2012

Damit die geplante Besoldungserhöhung den Bediensteten nicht länger vorenthalten wird, erfolgt mit den Bezügen für den Monat Oktober 2012 die Zahlung der um 2% erhöhten Dienstbezüge rückwirkend ab 01.08.2012 unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung.
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist notwendig, da zum Abrechnungsschluss des Zahltermins Oktober 2012 das Besoldungsanpassungsgesetz 2012/2013 aus den vorab geschilderten Gründen noch nicht verabschiedet wurde.