Information für Beamtinnen und Beamten – Aktualisierung vom 09.07.2014
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 04.07.2014 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2014/2015) beschlossen.
Abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf wird die Besoldung zum 01.08.2014 um 3 % (statt 2,5 %) und zum 01.08.2015 um 3,2 % (abzüglich einer Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %) angehoben. Das Gesetz muss nun noch verkündet werden.
Wie bereits vorab informiert, erfolgt die Zahlung der Bezüge für August 2014 zunächst in Höhe des ursprünglichen Gesetzesentwurfs (Erhöhung um 2,5 %).
Erst wenn das Gesetz verkündet wurde und die technischen Voraussetzungen für die Zahlbarmachung geschaffen wurden, kann die Auszahlung des sodann noch ausstehenden Differenzbetrages in Höhe von 0,5 % erfolgen. Dies wird voraussichtlich frühestens mit den Bezügen für Oktober 2014, dann natürlich rückwirkend zum 01.08.2014, möglich sein.