Das Amtsblatt für Berlin ist das Veröffentlichungsorgan des Landes Berlin zur Bekanntmachung von Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit (Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, sonstige Bekanntmachungen).
Die Amtsblatt-Redaktion nimmt die Abdruckersuchen und Textvorlagen entgegen und bereitet sie für die Veröffentlichung vor.
Die regelmäßige Ausgabe erscheint grundsätzlich am Freitag jeder Woche.
Redaktionsschluss ist in der Regel Donnerstag der vorhergehenden Woche.
Die amtliche Veröffentlichung des Amtsblattes für Berlin erfolgt in der Druckfassung.