Auf Antrag wird beihilfeberechtigten Personen an Stelle der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe gewährt.
Gibt es Antragsvoraussetzungen?
Für die Beantragung der pauschalen Beihilfe ist die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung zwingende Voraussetzung.
Unwiderruflichkeit der Entscheidung
Die Entscheidung, die pauschale Beihilfe zu beantragen, ist freiwillig, aber unwiderruflich. Durch die Beantragung der pauschalen Beihilfe entfällt der Anspruch auf Gewährung von individueller Beihilfe. Sofern eine beihilfeberechtigte Person keinen Antrag auf Gewährung einer pauschalen Beihilfe stellt, wird ihr in unveränderter Weise auch zukünftig individuelle Beihilfe gewährt.
Pauschale Beihilfe und Angehörige
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe erstreckt sich auf berücksichtigungsfähige Angehörige. Sofern diese sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird auf den hälftigen Beitrag für eine Krankenvollversicherung der Beitrag eines Arbeitgebers oder eines Sozialleistungsträgers zur Krankenversicherung angerechnet. In diesem Fall ergibt sich kein erhöhter Zahlbetrag bei der pauschalen Beihilfe!