Antragsstellung

Die Gewährung einer Beihilfe ist von der beihilfeberechtigten Person bei der Beihilfestelle (Festsetzungsstelle) zu beantragen. Dieser Antrag kann in schriftlicher oder elektronischer Form gestellt werden.

Die dem Antrag zugrunde liegenden Belege sind der Beihilfestelle zur Einsichtnahme vorzulegen. Dabei sind Zweitschriften der Belege grundsätzlich ausreichend. Auf Rezepten muss die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben sein, es sei denn, sie ist wegen des Kaufes im Ausland nicht erforderlich

Der Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung der beantragten Beihilfe (Beihilfebescheid) wird von der Festsetzungsstelle schriftlich oder elektronisch erlassen. Die gewährte Beihilfe wird unbar gezahlt und auf das Gehaltskonto überwiesen, soweit kein anderes zulässiges Konto verfügt wurde.

  • Informationsblatt Orientierungshilfe für neueingestellte Dienstkräfte

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