Die Grippeschutzimpfung ist seit dem 01.10.2022 als reguläre Leistung auch in Apotheken möglich.
Das Angebot soll als niedrigschwelliges Angebot die ansonsten übliche Impfung durch Ärztinnen und Ärzte ergänzen. Die bisherigen Modellvorhaben wurden in die Regelversorgung überführt.
Beihilfeberechtigte Personen können in Apotheken ebenfalls eine Schutzimpfung gegen das Influenzavirus erhalten.
Die Aufwendungen für die Durchführung der Grippeschutzimpfung sind im Rahmen des § 41 LBhVO in Höhe von 11 Euro beihilfefähig.
Die Abrechnung erfolgt über einen sogenannten Apothekenbeleg, den die Apotheke ausstellt.
Daneben sind die Kosten für den Impfstoff selbst beihilfefähig.
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