BeihilfeAntragOnline Nutzungsbedingungen

Präambel

(1) Die webbasierte Dienstleistungsplattform der eGovernment-Lösung Beihilfeantrag online – nachfolgend Beihilfe-Portal genannt – ist ein elektronisches Antragsannahme- und Antragsverwaltungssystem, das die elektronische Entgegennahme von Beihilfeanträgen, Aufwendungsbelegen und sonstigen beihilfebezogenen Unterlagen sowie deren Weiterleitung an den Zentrale Beihilfeservice des Landes Berlin ermöglicht. Ebenso erfolgt über das Beihilfe-Portal die Übermittlung der Beihilfebescheide zu online eingereichten Anträgen an die Nutzerin bzw. den Nutzer.
(2) Das Beihilfe-Portal ergänzt das Angebot des Beihilfeservice zur digitalen Antragstellung und stellt insb. für pflegebedingte Aufwendungen einen digitalen Eingangskanal zum Beihilfeservice bereit.
(3) Nutzende im Sinne dieser Vereinbarung sind die für die Teilnahme am Verfahren Beihilfeantrag online zugelassenen beihilfeberechtigten Personen des Landes Berlin.
(4) Die Nutzungsvereinbarung kommt durch Annahme der nachfolgenden Bedingungen durch die nutzende Person und der Übersendung des persönlichen Teilnahmecodes durch den Beihilfeservice zustande. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren Beihilfeantrag online.
(5) Das Landesverwaltungsamt Berlin kann den Kreis der Nutzenden – insbesondere bei der Verfahrenseinführung – auf Behörden und/oder Personengruppen beschränken.
(6) In der Einführungsstufe „Probe-Echtbetrieb“ ist das Beihilfe-Portal ausschließlich über Computer des Landesverwaltungsamtes mit Anbindung zum Intranet möglich. In dieser Stufe ist der nachfolgend verwendete Begriff „Internet“ entsprechend umzudeuten.
(7) Das Landesverwaltungsamt Berlin sichert durch die Umsetzung umfassender technischer und organisatorischer Maßnahmen den sicheren und datenschutzgerechten Betrieb des Beihilfe-Portals ab.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Über das Beihilfe-Portal können ausschließlich Anträge von im Land Berlin beihilfeberechtigten Personen bearbeitet werden.
(2) Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle im Beihilfe-Portal derzeit und künftig angebotenen Dienste. Sie betrifft das Nutzungsverhältnis zwischen der nutzenden Person und dem Betreiber der Dienstleistungsplattform.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Beihilfe-Portals ist die Authentifizierung der nutzenden Person über ein Beihilfe-Servicekonto und die Zulassung zur Teilnahme am Verfahren Beihilfeantrag online über einen Teilnahmeantrag. Das Beihilfe-Servicekonto ist durch eine Selbstregistrierung anzulegen und kann nach der Bearbeitung des Teilnahmeantrags durch den Beihilfeservice (Teilnahmezulassung) verwendet werden.
(2) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Annahme dieser Bedingungen durch die nutzende Person und der Übersendung des persönlichen Teilnahmecodes (Teilnahmezulassung) durch den Beihilfeservice.
(3) Die Nutzung des Beihilfe-Portals ist an die Person gebunden, die zur Teilnahme am Verfahren Beihilfeantrag online zugelassen wurde. Das Zugangs-/Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
(4) Mit der Beihilfebeantragung über das Beihilfe-Portal erklärt sich die nutzende Person damit einverstanden, dass der zugehörige Bescheid auch über das Beihilfe-Portal digital zugestellt wird. Sobald der Bescheid im Beihilfe-Portal verfügbar ist, wird sie per E-Mail davon unterrichtet. Die Widerspruchsfrist beginnt am Tage nach der Kenntnisnahme.
(5) Die ständige Nutzung des Beihilfe-Portals ist nicht obligatorisch. Die nutzende Person kann im Bedarfsfall auch weiterhin papierbasierende Anträge einreichen.
(6) Das Nutzungsverhältnis kann durch die nutzende Person ohne Begründung beendet werden. Hierzu ist eine darauf gerichtete Willenserklärung im Beihilfe-Portal abzugeben (Auswahl der Option „Teilnahme beenden“). Dabei ist zu beachten, dass zu diesem Zeitpunkt alle im Beihilfe-Portal erstellten Vorgänge abgeschlossen sein müssen.
(7) Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben der nutzenden Person, ihr den Zugang und die Verwendung des Beihilfe-Portals zu verweigern. Satz 1 gilt auch bei Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung oder dem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes.

§ 3 Rechte und Pflichten der Nutzenden

(1) Die nutzende Person erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses das persönliche Recht, auf das Beihilfe-Portal mittels Internet zuzugreifen und die freigegebenen Funktionalitäten gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(2) Die nutzende Person erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienstleistungsplattform keinerlei Rechte.
(3) Die nutzende Person ist für den Schutz ihrer Zugangsdaten zum Beihilfe-Servicekonto verantwortlich. Die nutzende Person haftet für alle Handlungen, die mittels des persönlichen Beihilfe-Servicekontos, im Beihilfe-Portal begangen werden.
(4) Die nutzende Person ist verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und Angebote und Dienste des Beihilfe-Portals nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu gebrauchen.
(5) Die Angebote und Dienste des Beihilfe-Portals dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken gebraucht werden. Gleiches gilt für Handlungen, die geeignet sind, die Angebote und Dienste des Beihilfe-Portals zu beeinträchtigen oder funktionsuntauglich zu machen. Die nutzende Person ist verpflichtet, dem Betreiber alle Schäden zu ersetzen, welche aus einem Verstoß gegen die genannten Pflichten oder Rechte Dritter resultieren. Hierzu gehören auch mittelbare Schäden und Vermögensschäden. Die nutzende Person stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aus diesem Verstoß resultieren, außer er hat diesen Verstoß nicht zu vertreten.

§ 4 Verantwortlichkeit für die Inhalte der Dienstleistungsplattform

Falls die nutzende Person über Links im Beihilfe-Portal direkt oder indirekt auf fremde Internetseiten gelangt, liegt die Verantwortlichkeit ausschließlich bei den Anbietern dieser Seiten. Der Betreiber macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu eigen. Jegliche Haftung oder Gewährleistung des Betreibers für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren für den Betreiber keine rechtswidrigen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Auf aktuelle und künftige Änderungen der verlinkten Seiten hat der Betreiber keinen Einfluss.

§ 5 Zugriff und Verfügbarkeit der Dienstleistungsplattform

(1) Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betreiben der Dienstleistungsplattform notwendig sind, werden im Sicherheitsrechenzentrum des IT-Dienstleistungszentrums Berlin betrieben und sind unter Verwendung geeigneter, technischer Sicherheitsmaßnahmen untereinander bzw. mit dem Internet verbunden.
(2) Für den Zugang und die Kommunikation mit der Dienstleistungsplattform ist eine bestehende Internetverbindung erforderlich. Der Internetzugang und das Kommunikationsequipment fallen ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der nutzenden Person.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, die Einrichtung des Beihilfe-Portals jederzeit dem jeweiligen Stand der Technik und den rechtlichen Erfordernissen anzupassen.

§ 6 Technische Rahmenbedingungen

(1) Die Kommunikation mit der Dienstleistungsplattform ist nur über verschlüsselte Verbindungen (https) möglich.
(2) Die korrekte Anzeige aller Inhalte der Dienstleistungsplattform kann nur unter Verwendung aktueller Browser sichergestellt werden.
(3) Die Dienstleistungsplattform verwendet zwingend Sitzungs-Cookies. Durch das Zustimmen zu diesen Nutzungsbedingungen erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies ausdrücklich einverstanden.
(4) Das Format hochladbarer Dateien ist auf .pdf, .jpg, .jpeg, .tif und .tiff begrenzt.
(5) Die Größe hochladbarer Dateien ist auf 2 MB pro Datei begrenzt.
(6) Das Beihilfe-Portal enthält Verlinkungen zu ergänzenden Informationen, die im Kontext von www.berlin.de/landesverwaltungsamt gespeichert sind.
(7) Das Beihilfe-Portal verarbeitet ausschließlich vollständige Antragsvorgänge. Der Antragsvorgang kann unterbrochen werden und die bis dahin getätigten Eingaben und hochgeladenen Dateien in einer verschlüsselten Datei lokal auf dem Eingabegerät gespeichert werden. Der Antragsvorgang kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.
(8) Die Verbindung zum Beihilfe-Portal wird nach einem Zeitraum von einer Stunde der Inaktivität automatisch beendet. Die bis dahin getätigten Eingaben gehen verloren, wenn sie nicht durch die Aktion „Unterbrechen“ lokal gespeichert wurden (vgl. Abs. 7).

§ 7 Leistungsstörungen

(1) Aufgrund der Struktur des Internets hat der Betreiber keinen Einfluss auf die Datenübertragung zwischen dem Endgerät der nutzenden Person und dem Beihilfe-Portal. Er übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Störungen aufgrund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.
(2) Der Betreiber kann die Nutzung des Beihilfe-Portals sperren oder den Zugang zu ihm beschränken, wenn das Beihilfe-Portal oder ihre Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung einzutreten droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit des Beihilfe-Portals umgehend wiederherzustellen.
(3) Aufgrund von Wartungsarbeiten am System kann die Funktionsfähigkeit des Beihilfe-Portals kurzzeitig eingeschränkt sein oder nicht zur Verfügung stehen.
(4) Die nutzende Person kann aus den vorgenannten Leistungsstörungen keine Ansprüche geltend machen. In dringenden Fällen ist ein papierbasierender Antrag zu stellen.

§ 8 Gebühren

Die Selbstregistrierung des persönlichen Beihilfe-Servicekontos und die Nutzung der im Beihife-Portal angebotenen Dienste sind kostenlos.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen können von dem Betreiber jederzeit für die Zukunft geändert werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.