Mit dem Begriff “Interventionelles Röntgen” werden im Allgemeinen Verfahren der Rekanalisation von Gefäßen beziehungsweise Verfahren zum Verschluss von Gefäßen zu therapeutischen Zwecken zusammengefasst, die unter Röntgenkontrolle vorgenommen werden.
Die bedeutendsten Anwendungsgebiete sind die Angiographien von Herz- und Hirngefäßen. Aber auch für Behandlungen in der Gastroenterologie und in der Urologie werden Durchleuchtungsverfahren immer extensiver eingesetzt.
Damit können beim Patienten Strahlenexpositionen erreicht werden, die in solcher Höhe bei diagnostischen Verfahren sonst nicht üblich sind und auch bereits zu akuten Strahlenreaktionen (zum Beispiel Erythemen) geführt haben.
Gleichzeitig ist damit eine hohe Strahlenbelastung für das Personal verbunden. Weil man festgestellt hat, dass aufgrund der ständig wachsenden Untersuchungszahlen und der damit verbundenen intensiven Strahlenbelastung insbesondere die Gefahr der Kataraktbildung (Linsentrübung) sehr groß ist, wurde nach langen Jahren der Diskussion der Grenzwert für die Augenlinsendosis drastisch auf 20 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen (Bevölkerung 15 mSv) abgesenkt. Diese wichtige Forderung aus der Euratom-Richtlinie 2013/59 wurde mit dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) vom 27. Juni 2017 in nationales Recht umgesetzt und ist ab 31. Dezember 2018 in Kraft.
Das LAGetSi wirkt jedoch schon seit längerem durch Auflagen und entsprechende Kontrollen darauf hin, dass die Augenlinsendosis bestimmt beziehungsweise gemessen und entsprechende Schutzmaßnahmen (PSA , unter anderem Schilddrüsenschutz, Brille, deckenhängende Bleiglasscheibe) umgesetzt werden und dass der Wert von 20 mSv im Jahr möglichst nicht überschritten wird.