Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann es bei Personen, die sich in Kontrollbereichen aufhalten zu Inkorporationen kommen.
Deshalb muss der Anwender offener radioaktiver Stoffe unter den speziellen Bedingungen in seinem Labor die entsprechenden Regelungen treffen. Er muss sich überlegen, ob und wie die beruflich strahlenexponierten Personen zur Feststellung der Körperdosen überwacht werden müssen.
Die Richtlinie vom Januar 2007, die über mehrere Jahre überarbeitet wurde, wendet sich vorwiegend an den fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen oder den Strahlenschutzbeauftragten. Dieser muss entsprechend der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung zuerst die Abschätzung der in einem Kalenderjahr maximal möglichen inkorporierbaren Aktivität für eine beruflich strahlenexponierte Person vornehmen. Danach wird dann die Feststellung des Erfordernisses der regelmäßigen Inkorporationsüberwachung getroffen.
Die Inkorporationsmessstelle des Landes Berlin führt für beruflich strahlenexponierte Personen folgende Dienstleistungen durch:
- Direkte Messung der Körperaktivität mit einem Ganzkörperzähler oder Schilddrüsenmessplatz
- Messung der Aktivitätskonzentration in Ausscheidungsproben
- Bewertung der Messergebnisse zur Abschätzung der Aktivitätszufuhr und der Körperdosen
- Übermittlung der Inkorporationsdaten an das zentrale Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz