Informationen zur NiSV

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

Betrieb von Anlagen melden, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen / nichtmedizinischen Zwecken nutzen

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken eine Anlage mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie das bei der Behörde anmelden. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie bereits eine solche Anlage betreiben.
Anlagen, die nichtionisierende Strahlung nutzen, sind zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation oder Ultraschall.
Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen müssen nicht angezeigt werden.

Link zum Serviceportal:
Strahlung – Betrieb von Anlagen melden, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen / nichtmedizinischen Zwecken nutzen

Anzeige einer Anlage nach NiSV - Typenschild

Die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage kann man am Typenschild ablesen.
Das Typenschild dient unter anderem zur eindeutigen Identifizierung eines Gerätes und zur Zuordnung zu einem Hersteller oder Importeur.
Es befindet sich häufig auf der Rückseite eines Gerätes.
Es kann ein CE-Kennzeichen mit oder ohne 4-stelliger Kennnummer abgebildet sein.
Ein CE-Kennzeichen mit 4-stelliger Kennnummer bedeutet, der Hersteller hat dieses Gerät als Medizinprodukt in Verkehr gebracht.

Auf dem Typenschild befinden sich folgende Angaben:
Hersteller/ Manufacturer
Seriennummer/ Serial No
Model/ Typ
Baujahr/ Herstellungsdatum/ Manufactured
CE-Kennzeichen

Anlagen im Sinne dieser Verordnung

1) ULTRASCHALLGERÄTE
Ultraschallgeräte die unter diese Verordnung fallensind Anlagen bzw. Geräte die
zu Schallintensitäten von mehr als 50 Milliwatt pro Quadratzentimeter am Auge oder von mehr als 100 Milliwatt pro Quadratzentimeter am übrigen Körper führen können,
oder
zu einem mechanischen Index größer als 0,4 oder einem thermischen Index größer als 0,7 führen können
oder
zur Bildgebung zu nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Hierrunter fallen zum Beispiel das Ultraschall-Babykino oder Geräte zur Fettreduktion.

2) LASER
Lasereinrichtungen, die einen Laser der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B oder 4 gemäß DIN EN 60825-1:2015 enthalten.
Hierrunter fallen zum Beispiel Geräte zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung.

3) INTENSIVE LICHTQUELLEN
Lichtquellen, die intensive gepulste oder ungepulste inkohärente optische Strahlung aussenden, deren Zweck es ist, einen Effekt auf das Zielgewebe auszuüben.
Hierrunter fallen zum Beispiel Geräte zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung.

4) HOCHFREQUENZGERÄTE
Hochfrequenzgeräte, die hochfrequente elektromagnetische Felder.
Im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz aussenden, die bei ihrer Anwendung am Menschen zu spezifischen Absorptionsraten oder Leistungsdichten führen können, die die Basisgrenzwerte der überschreiten können.
Im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 10 Gigahertz betragen die Basisgrenzwerte für elektromagnetische Felder oder Ströme am Kopf und Rumpf einer spezifischen Absorptionsrate von 2 Watt je Kilogramm und an den Extremitäten von 4 Watt je Kilogramm.
Im Frequenzbereich von 10 Gigahertz bis 300 Gigahertz beträgt der Basisgrenzwert für elektromagnetische Felder oder Ströme einer Leistungsdichte von 10 Watt je Quadratmeter
oder
Im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis zu 10 Megahertz aussenden, die bei ihrer Anwendung am Menschen im Körperinneren elektrische Feldstärken verursachen können, die die Basisgrenzwerte der inneren elektrischen Feldstärke in Volt m-1 (effektiv) von 1,35* 10-4 * f (f in Hertz) überschreiten
oder
im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis zu 110 Megahertz aussenden, die bei ihrer Anwendung am Menschen Kontaktströme hervorrufen können, die die Referenzwerte der der maximalen Kontaktstromstärke von 20 Milliampere überschreiten. Hierbei ist die Kontaktstromstärke über alle Elektroden zu summieren.
Hierrunter fallen zum Beispiel Radiofrequenzgeräte zur Faltenglättung oder Fettreduktion.

5) NIEDERFREQUENZGERÄTE
die im Frequenzbereich von 1 Hertz bis 100 Kilohertz elektrische oder magnetische Felder aussenden oder Ströme im Körper hervorrufen, die bei ihrer Anwendung am Menschen im Körperinneren elektrische Feldstärken verursachen können, die die Basisgrenzwerte für elektronische oder magnetische Felder oder Ströme überschreiten, oder Kontaktströme hervorrufen können, die die Referenzwerte überschreiten.
Die Basisgrenzwerte für die Exposition des CNS Gewebe am Kopf beträgt
im Frequenzbereich von 1Hertz bis 10Hertz einer inneren elektrischen Feldstärke (effektiv) in Vm-1 von 0,1/f (f in Hertz)
im Frequenzbereich von 10 Hertz bis 25 Hertz 0,01
Im Frequenzbereich von 25 Hertz bis 1000 Hertz von 4mal 10-4 mal f (f in Hertz)
Im Frequenzbereich von 1000 Hertz bis 3 Kilohertz von 0,4 und
Im Frequenzbereich von 3 Kilohertz bis 100 Kilohertz von 1,35 mal 10-4 mal f (f in Hertz)
Die Basisgrenzwerte für die Exposition des Gewebes am Kopf und am Körper beträgt
im Frequenzbereich von 1 Hertz bis 2,5 Kilohertz einer inneren elektrischen Feldstärke (effektiv) in Vm-1 von 0,4 und Im Frequenzbereich von 2,5 Kilohertz bis 100 Kilohertz von 1,35 mal 10-4 mal f (f in Hertz)
Der Referenzwerte für die maximale Kontaktstromstärke beträgt im Frequenzbereich 1 Hertz bis 2,5 Kilohertz 0,5 Milliampere und im Frequenzbereich von 2,5 Kilohertz bis 100 Kilohertz von 0,2 mal f (f in Hertz).
Die Kontaktstromstärke ist hierbei über alle Elektroden zu summieren.
Hierrunter fallen Geräte zur Muskel- und Nervenstimulation.

6) GLEICHSTROMGERÄTE
Gleichstromgeräte, die elektrischen Gleichstrom (Kontaktstrom) von mehr als 0,5 Milliampere und Stromdichten von mehr als 8 Milliampere pro Quadratmeter im Körper hervorrufen können.
Hierrunter fallen Geräte zur Iontophorese und Mesoporation.

7) MAGNETFELDGERÄTE
Magnetfeldgeräte, die statische Magnetfelder von mehr als 400 Millitesla erzeugen, einschließlich.
Hierrunter fallen zum Beispiel Magnetresonanztomographen zur Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.