Die Bundesregierung hat beschlossen, für Menschen über 60 und für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose Schutzmasken auszugeben. Die Schutzmasken werden über Apotheken verteilt.
Dies ist in der „Coronovirus-Schutzmasken-Verordnung“ des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Dezember 2020 geregelt.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html
In dieser Verordnung steht auch, welche Schutzmasken ausgegeben werden.
Es gibt verschiedene Bezeichnungen für diese Masken. In der Anlage zur Verordnung sind sie aufgelistet.
Im Vorfeld haben die Apotheken über ihren Fachverband ABDA an der Umsetzung der Verordnung mitgewirkt. Der ABDA hat umfassende Informationsmaterialen für jede Apotheke entwickelt, mit detaillierten Angaben zu den Masken, ihren Eigenschaften und ihrer Qualität.
Sie haben von Ihrer Apotheke Masken bekommen, und wollen mehr dazu wissen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Apotheke. Dort gibt es alle nötigen Infos.
Sie betreiben selbst eine Apotheke und haben Zweifel an der Qualität oder Deklaration von Masken, die Sie ausgeben sollen? Dann können Sie sich an die für Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz in Ihrem Bundesland zuständige Behörde wenden. Im Land Berlin ist das das LAGetSi. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.