Gewährleistung der elektrischen Sicherheit im Bereich von Ausstellungsräumen für Leuchten
Aus aktuellem Anlass wurden vom LAGetSi die elektrischen Anlagen in einer Vielzahl von Ausstellungsräumen für Leuchten überprüft.
Anlass für diese ad-hoc Überprüfungsaktion war folgender Vorfall:
Ein Kunde wollte in einem Geschäft eine Tischleuchte aus Metall kaufen. Als der Verkäufer ihm diese vorführen wollte und der Kunde die Leuchte berührte, erhielt er einen Stromschlag und blieb an der Metallfassung der Leuchte “kleben”. Hierbei entstanden beim Kunden an beiden Händen erhebliche Brandverletzungen (Strommarken) und er musste für 24 Stunden zur Beobachtung ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Überprüfung der Leuchte im LAGetSi ergab erhebliche sicherheitstechnische Mängel an der elektrischen Zuleitung. Der Schutzleiter war nur bis zum Schalter der Leuchte geführt. Vom Schalter bis zur Fassung des Leuchtmittels wurden nur zwei Adern, welche nur zum Teil mit einem Schutzschlauch versehen waren, geführt. Diese Adern waren sehr eng an einer Dreh- und Knickstelle des oberen Teils der Lampe vorbei geführt. In dem Bereich der Dreh- und Knickstelle war ein Metallstift zum Drehen und Knicken der Lampe eingeschraubt. Dieser Stift hat die Isolierung der beiden Adern beschädigt, so dass der Strom an der Metallfassung anlag.
Mit dem Hersteller der Leuchte in Österreich wurde telefonische Rücksprache genommen und eine sofortige Rückrufaktion dieses Leuchtentyps angeordnet. Laut Auskunft des Herstellers wird dieser Leuchtentyp seit einem Jahr nicht mehr hergestellt. Der Hersteller hatte von dem Vorfall bereits vom Inhaber des Fachgeschäftes Kenntnis erhalten und alle Kunden in der EU informiert und die Rückgabe dieses Leuchtentyps veranlasst.
Die Nachuntersuchungen im betroffenen Verkaufsgeschäft ergaben, dass die Stromkreise der Leuchtenausstellung nicht mit FI-Schutzschalter ausgerüstet waren.
Gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0100 Teil 559 sind FI-Schutzschalter in Ausstellungsräumen von Lampen und Leuchten (Ausnahme Niederspannungslampen) zwingend vorgeschrieben.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung erschien es erforderlich auch in anderen Verkaufsstätten von Leuchten die ortsfeste elektrische Anlage zu überprüfen. Diese Überprüfung erschien sowohl im Rahmen des Arbeitsschutzes als auch des Verbraucherschutzes sinnvoll.
Es wurden insgesamt 35 Betriebe kontrolliert:
- Acht Möbelfachgeschäfte mit einer Lampenabteilung,
- vier Baumärkte mit einer Lampenabteilung,
- vier Kaufhäuser mit einer Lampenabteilung und
- neunzehn Lampenverkaufsläden.
Als Fazit dieser Überprüfungsaktion ist festzustellen, dass die Betreiber nicht die erforderliche Kenntnis über die geltenden Sicherheitsvorschriften besitzen.
In einem Baumarkt, in einem Möbelhaus und in allen aufgesuchten Lampenverkaufsläden wurde festgestellt, dass die zusätzliche Absicherung der Stromkreise für die Leuchtenausstellung durch FI-Schutzschalter fehlte.
Vom LAGetSi wurden die Betroffenen mündlich über den Sachverhalt aufgeklärt und schriftlich zur unverzüglichen Beseitigung der festgestellten Mängel aufgefordert. Die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen war in der Regel nicht erforderlich, da die Durchführung entsprechender Sicherungsmaßnahmen nach der Aufklärung eingesehen und unverzüglich umgesetzt wurde.