Das LAGetSi kontrolliert Elektrosicherheit auf kleinen Bau- und Montagestellen.
Kaum eine Arbeit kann heute noch ohne elektrischen Strom ausgeführt werden. Auf kleinen Bau- und Montagestellen ist es allerdings um die Sicherheit der Stromversorgung häufig sehr schlecht bestellt:
- Elektrische Leitungen sind nicht fachmännisch installiert, sondern nur provisorisch verlegt.
- Starke mechanische Beanspruchung der Kabel und Geräte lässt die Isolationen erheblich leiden.
- Verschiedene Firmen arbeiten am Ort nur kurzzeitig und mehr neben- als miteinander.
- Täglich, fast stündlich, ändern sich die Bedingungen, Strom wird immer wieder an anderen Stellen benötigt.
Da erstaunt es nicht, dass sich die Hälfte aller tödlichen Stromunfälle in der Wirtschaft auf Baustellen ereignen.
Gefährdet sind nicht nur Arbeitnehmer der jeweiligen Montageunternehmen, sondern auch unbeteiligte Dritte (Nachbarn, Passanten, spielende Kinder). Es wurden schon ganze Baugerüste durch fehlerhafte Leitungen und Geräte unter Spannung gesetzt. Kontrollen des LAGetSi ergaben, dass etwa 2 von 3 Betrieben auf kleinen Bau- und Montagestellen unzulässige Stromabgabepunkte (Anschlusspunkte) nutzen. Dabei ist es weder teuer, noch kompliziert, die technischen Vorschriften einzuhalten:
Einfache Steckdosen allein reichen nicht aus und sind daher nicht zulässig.
Strom muss auf der Bau- oder Montagestelle bezogen werden aus:
- Baustromverteilern mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (auch RCD oder FI-Schutzschalter genannt)
oder
- sogenannten “Schutzverteilern” oder “ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen”.
Diese gewährleisten Schutz bei einem Fehlerstrom und bieten damit eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb elektrischer Geräte. Man schaltet an eine unzulässige Steckdose ein tragbares Gerät und schafft so einen sicheren und zulässigen Anschlusspunkt.
Arbeiten mit Strom auf Bau- und Montagestellen können hoch gefährlich werden. FI-Schutzschalter (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) auf Baustellen müssen endlich so selbstverständlich werden wie der Gurt im Auto!
Das LAGetSi wird weiter die Elektrosicherheit auf kleinen Bau- und Montagestellen kontrollieren.
Wo keine FI-Schalter vorgefunden werden, kann es zu einem Baustopp kommen. Bis zur Herstellung eines zulässigen Anschlusspunktes sind dann alle weiteren Baumaßnahmen unterbrochen, die Elektroenergie erfordern, gleichgültig wie lange die Kostenuhr weiterläuft.
Wer Elektrogeräte ohne zulässigen Speisepunkt betreibt, muss mit einer Anordnung und einer Verwaltungsgebühr von 150,- bis 300,- EUR rechnen.
Und vor allem droht ein Bußgeld bis zur Höhe von 25.000,- EUR für den fortgesetzten Betrieb elektrotechnisch unsicherer Geräte und Anlagen.