Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG und Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG
1. Überwachung im stationären Handel sowie im Onlinehandel
Im Jahr 2024 werden stichprobenartige Überprüfungen der Anforderungen an die Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im stationären Handel, in Kauf- und Warenhäusern, Verbrauchermärkten, aber auch in Fachgeschäften (z. B. Küchenstudios), wie schon in den vergangenen Jahren, fortgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die Händler ihren Pflichten gemäß § 4 Absatz 4 und 6 EnVKV nachkommen und die Produkte mit den entsprechenden Etiketten versehen, sowie die Produktdatenblätter für den Kunden bereithalten. Die Überprüfungen der Energieverbrauchskennzeichnung werden gleichmäßig auf alle 12 Berliner Bezirke verteilt.
Einen weiteren Schwerpunkt der Überwachung im Jahr 2024 wird die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht im Onlinehandel bilden. Neben der Bereitstellung von Etiketten werden auch die Datenblätter zu den jeweiligen Produkten stichprobenartig überprüft und deren Vollständigkeit festgestellt.
Die Kontrollen nach EnVKG werden in den genannten Bereichen ganzjährig durchgeführt.
2. Überwachung energieverbrauchsrelevanter Produkte – tiefergehende Prüfungen/ Laborprüfungen
Ebenfalls werden im Jahr 2024 die Anforderungen an Haushaltsgeräten in Bezug auf die umweltgerechte Gestaltung nach dem EVPG überprüft. Dabei werden drei Prüftiefen unterschieden. Ausschließlich formale Prüfung der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung (1. Stufe), inhaltliche Überprüfung der Unterlagen, einschließlich der technischen Unterlagen zur Konformitätsbewertung (2. Stufe) sowie Laborprüfungen (3. Stufe).
Elektronische Displays, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltswäschetrockner, Haushaltsbacköfen und Haushaltsdunstabzugshauben werden Prüfungen der formalen Prüfung (1. Stufe) unterzogen. Haushaltswaschmaschinen und Haushaltskühlgeräte werden gemäß den Stufen 2 und 3 tiefergehend geprüft.
Weiterhin gehen wir Hinweisen auf nicht konforme Produkte durch das Meldesystem ICSMS, sowie eingehenden Beschwerden nach.