Überwachungsplan

für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz

Um einen Rahmen für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten zu schaffen und damit einheitliche Umweltstandards festzulegen, wurde am 24.11.2010 die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen – im Folgenden: IE-Richtlinie – (ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25) erlassen. Durch die IE-Richtlinie wurde die bis dato geltende Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EU Nr. L 24 S.8; ABl. EU L 140 S. 114) ersetzt.

Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der IE-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten ein System für Umweltinspektionen von Anlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlagen auf die Umwelt umfasst. Dazu ist ein Umweltinspektionsplan aufzustellen, der alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene abdeckt und der regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert wird.

Im Folgenden wird der Überwachungsplan für die Anlagen im Land Berlin dargestellt, für die das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) gemäß Anlage 1 Nr. 24 Absatz 3 Allgemeines Sicherheits-und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Abschnitte beziehen sich dabei ausschließlich auf die §§ 52 und 52 a Bundesimmissionsschutzgesetz, da es im Land Berlin derzeit keine aktive Deponie gibt und somit kein Umsetzungsbedarf hinsichtlich der §§ 47 Kreislaufwirtschaftsgesetzes und 22 a Deponieverordnung besteht. Die Umsetzung des § 9 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

  • Überwachungsplan für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

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    Dokument: © LAGetSi