Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist die Aufsichtsbehörde
- über den Arbeitsschutz in den Berliner Betrieben,
- über die technische Sicherheit von Anlagen, Chemikalien, explosionsgefährlichen Stoffen,
- für in dem Produktsicherheitsgesetz definierte Produkte,
- alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz vor ionisierender bzw. nicht ionisierender Strahlung
- sowie die Marktüberwachungsbehörde für bestimmte Sicherheits- und Umweltvorschriften in Berlin.
Die mit der Überwachung beauftragten Dienstkräfte des LAGetSi sind befugt auch unangemeldet Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen, Proben für die weitere Prüfung zu entnehmen (auch Geräte) sowie alle geschäftlichen Unterlagen der auskunftspflichtigen Person einzusehen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.