Hinweise zur Antragstellung im Ermächtigungsverfahren

Behördliche Ermächtigungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach Strahlenschutzverordnung (§ 175) und Druckluftverordnung (§ 13) vorgesehen. Die Ermächtigungen sind bundesweit für eine Dauer von 5 Jahren gültig.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV sind seit 2023 neu geregelt.
Anwendung findet das Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung – Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung (GMBl 46/2023 vom 24.10.2023)

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Hinweis: Die erforderlichen Anträge werden aktuell überarbeitet.
Die Dokumente stehen Ihnen in Kürze wieder als Download zur Verfügung. Antragstellende wenden sich zwischenzeitlich bitte per E-Mail direkt an das Referat II C – Gewerbeärztlicher Dienst/Arbeitspsychologie, um Antragsformulare zu beziehen: medizinischerarbeitsschutz@lagetsi.berlin.de

Bitte prüfen Sie zunächst, welcher der nachfolgend beschriebenen Anlässe Ihrem Anliegen entspricht, wählen Sie dann den erforderlichen Antrag aus:

Erstantrag auf Ermächtigung

Sie haben bisher noch keine Ermächtigung beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi Berlin beantragt?

  • Bitte füllen Sie den Erstantrag vollständig aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Anlagen (siehe unten) an das LAGetSi Berlin zurück

Antrag auf Verlängerung

Sie wurden bereits vom LAGetSi Berlin ermächtigt?

  • Bitte füllen Sie den Verlängerungsantrag vollständig aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Anlagen (siehe unten) an das LAGetSi Berlin zurück

Anmerkung:

Eine Ermächtigung endet automatisch, wenn nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein Verlängerungsantrag gestellt wurde oder wenn Sie innerhalb der Befristung den Arbeitgeber gewechselt beziehungsweise die Praxis verlegt haben, ohne diese Änderung zeitnah bekannt zu geben.

Welche Nachweise werden für den Antrag benötigt?

Ermächtigung nach Strahlenschutzverordnung

Erstantrag

Verlängerungsantrag

  • Aktualisierungskurs zum Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz (alle 5 Jahre). Bitte beachten Sie die eingeschränkten Terminangebote der Kursanbieter
  • Anlage 1 zum Antrag (Expositionen)

Ermächtigung nach Druckluftverordnung

Erstantrag

Ermächtigung für Untersuchungen nach §§ 10 und 11 Druckluftverordnung

  • Kurs-, “Tauchtauglichkeits-Untersuchungen” – der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin – GTÜM e. V.
  • Anlage 2 zum Antrag (Expositionen)

Ermächtigung für Untersuchungen nach §§ 10, 11 sowie Tätigwerden nach § 12 Druckluftverordnung:

  • Kurs II a / II b “Druckkammerarzt” der Gesellschaft für Tauch und Überdruckmedizin – GTÜM e. V.
  • Nachweis über Ihr Tätigwerden auf einer Druckluft Baustelle nach § 12 Druckluftverordnung (z. B. Begehungen)
  • Nachweis der Kenntnisse in der Notfallbehandlung Drucklufterkrankter und in der Behandlung von Drucklufterkrankungen in einer Überdruckkammer
  • Bescheinigung über Ihre eigene Tauglichkeit für Arbeiten unter Druckluft
  • Anlage 2 zum Antrag (Expositionen)

Verlängerungsantrag

Ermächtigung für Untersuchungen nach §§ 10 und 11 Druckluftverordnung

  • Refresherkurs: “Tauch- und Überdruckmedizin” der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin – GTÜM e. V.
  • Anlage 2 zum Antrag (Expositionen)

Ermächtigung für Untersuchungen nach §§ 10, 11 sowie Tätigwerden nach § 12 Druckluftverordnung

  • Nachweis über Ihr Tätigwerden auf einer Druckluft Baustelle nach § 12 Druckluftverordnung
  • Nachweis der Kenntnisse in der Notfallbehandlung Drucklufterkrankter und in der Behandlung von Drucklufterkrankungen in einer Überdruckkammer
  • Nachweis von Fortbildungen über Drucklufterkrankungen sowie zur Berufskrankheit (BK) nach Nummer 2201 der BK-Liste (Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft)
  • Bescheinigung über Ihre eigene Tauglichkeit für Arbeiten in Druckluft
  • Anlage 2 zum Antrag (Expositionen)

Berichte über die von Ihnen durchgeführten ärztlichen Untersuchungen (jährlich bis zum 31. März)

Im Rahmen Ihrer Ermächtigung nach StrlSchV sind Sie verpflichtet, die Zahl der von Ihnen durchgeführten Untersuchungen jährlich nachzuweisen.

Die Abgabefrist endet am 31. März eines jeden Jahres.

Die Berichte senden Sie bitte an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, in deren Bundesland die Untersuchungen durchgeführt wurden. Das bedeutet, an das LAGetSi Berlin sind nur die im Land Berlin durchgeführten Untersuchungen zu senden. Bitte informieren Sie das LAGetSi Berlin auch, wenn Sie keine Untersuchungen durchgeführt haben.

Für das Muster “Ärztliche Untersuchungen nach StrlSchV und DruckLV” als Anlage 4 zum Ermächtigungsverfahren” kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie die Unterlagen vollständig ausgefüllt und auf Richtigkeit geprüft?

Bitte senden Sie die Anträge und die entsprechenden Anlagen unterschrieben an das LAGetSi Berlin, wenn sich Ihr Arbeitsort in Berlin befindet.

Hinweis auf Gebühren (Kosten)

Bitte beachten Sie: Die Erteilung von Ermächtigungen ist gebührenpflichtig. Die Antragstellenden sind gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) Schuldner der Verwaltungsgebühr.

Hinweis für bereits ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht

Die alte Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ vom 27. Februar 2004 ist ungültig.
Sie wurde mit Datum vom 03.08.2022 durch die neue Richtlinie Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht (GMBl 2022, S. 748) ersetzt.

Hinweis zur Ärztlichen Bescheinigung nach § 79 StrlSchV

In der ärztlichen Bescheinigung ist die Tauglichkeit der beruflich exponierten Person für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe in den Stufen „tauglich“ (früher: keine Bedenken), bedingt tauglich (früher: keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen) und „nicht tauglich“ (früher: Bedenken) einzustufen. Bei einer bedingten Tauglichkeit sind die Gründe in der Bescheinigung anzugeben.

Wir empfehlen das Muster für die ärztliche Bescheinigung der oben genannten Richtlinie zu nutzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse medizinischerarbeitsschutz@lagetsi.berlin.de gern zur Verfügung.