Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – kurz: Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen des bis dato bestehenden Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Es hat das bisherige Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) abgelöst, die zum gleichen Termin außer Kraft getreten sind.
- Link zum Gesetzestext
- Für Beschäftigte: Link zum Leitfaden des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Für Arbeitgeber: Link zum Leitfaden des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das reformierte Gesetz zielt darauf ab, einen effektiven Mutterschutz im Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit zu gewährleisten.