Fahrpersonal

Symbolbild Bus 2

Mitglieder des Fahrpersonals in der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung müssen neben dem Arbeitszeitgesetz weitere Vorschriften beachten, die unter dem Begriff „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ zusammenfasst sind.
Die „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ dienen dem Ziel, durch Überwachung und Regulierung der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in der Personen- und Güterbeförderung die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsbetrieben zu ermöglichen, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals zu verbessern sowie die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des EU-Parlaments und des Rates, die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates, das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung.

Auch die Einhaltung des Verbotes bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge wird im Referat II B überwacht. So dürfen Mitglieder des Fahrpersonals als Arbeitnehmende nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden.

Als Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften setzen wir nicht nur auf die Ahndung von Verstößen durch teilweise empfindliche Geldbußen, sondern auch auf Information und Kooperation. Wir arbeiten darum mit Innungen, Verbänden und Berufsgenossenschaften und anderen Behörden zusammen.

Weitergehende Informationen zu den Pflichten von Unternehmern und Fahrern sowie eine Kurzübersicht über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden Sie in den folgenden Informationen: