Sich warm arbeiten statt ausreichend zu heizen?
Auch im Winter beziehungsweise zur kalten Jahreszeit muss gearbeitet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber sich Gedanken darüber machen, ob die Beschäftigten ausreichend vor Kälte geschützt sind.
Gleichgültig, ob es um das ausreichende Heizen von Innenräumen oder um Arbeitsplätze im Freien geht: Kein Beschäftigter darf durch zu niedrige Umgebungstemperatur in seiner Gesundheit gefährdet oder in seiner Sicherheit beeinträchtigt werden, da die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch das Raumklima wesentlich beeinflusst werden.
Ungünstige klimatische Bedingungen in den Arbeits- und übrigen Betriebsräumen, unter anderem durch zu hohe oder zu niedrige Raumtemperaturen, zu trockene oder feuchtwarme Luft, ungünstige Temperaturverteilung im Raum (zum Beispiel Fußkälte), Strahlung (warme, aber auch kalte Raumbegrenzungsflächen) oder Zugluft führen unter bestimmten Umständen zu Gefährdungen der Gesundheit.
Neben Erkrankungen der oberen Atemwege können durch ungünstiges Raumklima auch Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Herz-Kreislauf-Systems hervorgerufen oder negativ beeinflusst werden.
In der überwiegenden Zahl der Arbeitsstätten ist die Bestimmung der Lufttemperatur für eine Beurteilung der raumklimatischen Bedingungen jedoch ausreichend.
Innenräume
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt für Räume in Arbeitsstätten unter Berücksichtigung des Arbeitsverfahrens, der körperlichen Beanspruchung und der Raumnutzung gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen vor. Die Konkretisierung hierzu findet man in der Arbeitsstättenregel ASR A 3.5: