Nach der Berliner Bauordnung sind viele Bauten nicht mehr genehmigungspflichtig und die Beteiligung des LAGetSi im baurechtlichen Genehmigungsverfahren ist gänzlich entfallen. Bauen und Investieren wird damit im Interesse der Wirtschaft erheblich beschleunigt.
Allerdings können nun weder die Bauaufsicht noch die Arbeitsschutzbehörde schon während der Bauplanung darauf hinwirken, dass gesetzliche Anforderungen an die spätere Nutzung mitbedacht werden. Wenn bei der Planung zentrale Anforderungen zum Beispiel des Arbeitsstättenrechts übergangen worden sind, muss später das fertig gestellte Gebäude mit viel Aufwand und unter hohen Kosten umgebaut oder nachgerüstet werden.
Mit den folgenden Planungshinweisen sollen Erkenntnisse und Erfahrungen der Berliner Arbeitsschutzbehörde aus dem Arbeitsstättenrecht zusammengefasst und praxisorientiert präsentiert werden.
Diese Hinweise und Anforderungen sind nicht abschließend, sondern stellen eine Sammlung von aus der Praxis zusammengetragenen Erfahrungen dar.