Ihr Verdienst für die Tätigkeiten im Land Berlin ist gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und vor allem attraktiv.
Das Grundgehalt wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen und Laufbahnbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber zunächst in der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Bringen Sie hauptberufliche Vorerfahrung oder Qualifikationen mit, die für das Land Berlin von Nutzen sind, kann auch eine Einstufung in einer höheren Erfahrungsstufe ermöglicht werden. Ihre Erfahrungsstufe und damit Ihr Grundgehalt steigt zudem mit der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zum Land Berlin.
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Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (A-Besoldung)
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Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (B-Besoldung)
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Besoldungsstruktur der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (R-Besoldung)
Das Entgelt der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist für die jeweiligen Berufsgruppen tarifvertraglich festgelegt und in den nachfolgenden Tabellen einsehbar. Die Höhe Ihres Tabellenentgeltes wird auch hier durch die Eingruppierung und die Stufe bestimmt, wobei die Stufenzuordnung anhand Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen festgestellt wird. Das externe Angebot www.oeffentlicher-dienst.info bietet auch hier einen ersten Überblick über Ihren Verdienst beim Land Berlin.*
Neben dem Tabellenentgelt können Ihnen in Abhängigkeit von der Eingruppierung, der Art oder der zeitlichen Lage der Tätigkeit noch Zulagen, wie z. B. Schicht- oder Wechselschichtzulage, Erschwerniszuschläge oder Entgeltgruppenzulagen zustehen.
Auch die Stellenangebote des Landes Berlin für angestellte Beschäftigungsverhältnisse können nach der Höhe des monatlichen Bruttogehaltes gefiltert werden.
Passen Sie die Suche nach Ihrer Wunschstelle beim Land Berlin individuell an.
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Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
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Entgelttabelle für Pflegekräfte
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Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
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Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte
Gültig für Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung und im Justizvollzugskrankenhaus tätig sind.
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Entgelttabelle für forstwirtschaftlich Beschäftigte
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Regelung für aussertarifliche Bezahlung
Hauptstadtzulage
Ab dem 1. November 2020 erhalten Dienstkräfte des Landes Berlin mit einem Grundgehalt bis einschließlich der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe A 13 (mit Amtszulage) / E13 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von insgesamt bis zu 150 € bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und einem monatlichen Zulagenbetrag. Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende erhalten grundsätzlich eine Hauptstadtzulage in Höhe von 50 € monatlich.