Ukraine

Flagge der Ukraine weht im Wind

Weitere Informationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger und liebe Familien,

unten stehend finden Sie Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes Pankow, die stetig aktualisiert werden.

Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt zum Jugendamt Pankow auf.

Claudia Kinzel
Jugendamtsdirektorin

Kinderschutz

Kinderschutz-Hotline Pankow
(030) 90295-5555

Die bezirkliche Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr

Kinderschutzkoordination

  • Hilfeangebote für Frauen und Kinder

    Wir möchten sicherstellen, dass das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird!

    JPG-Dokument (278.6 kB)

  • Infos zum Kinderschutz und Schutz von Frauen

    PDF-Dokument (558.6 kB)

Familienbüro

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ukraine,

wir sind gerne für Sie da und beraten Sie zu unseren Sprechzeiten weiter an die zuständigen Stellen.

Ihr Familienbüro

Weiterführende Informationen

der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD):

Hier finden Kinder, Jugendliche und Ihre Familien Beratung und Hilfe bei familiären Problemen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste / Jugendberatungen finden Sie in 4 Regionen in Pankow.

Weiterführende Informationen

Frühe Hilfen

(Werdende) Eltern frühzeitig, sehr niederschwellig in belasteten Lebenslagen mit passgenauen Angeboten zu unterstützen und Ihnen einen guten Start ins Familienleben zu ermöglichen, ist das Ziel der Frühen Hilfen.

Viele Ukrainer:innen fliehen mit ihren Kindern auf der Suche nach Sicherheit und Frieden. Sie haben belastende Situationen oder Traumatisierungen erlebt. Sie leiden unter ihren Erinnerungen an den Krieg, Zerstörung und Gewalt.
Gleichzeitig möchten die jungen Eltern ihren Kindern ein körperlich und seelisch gesundes Aufwachsen in Deutschland ermöglichen und selbst Zugang finden zu Beratung, Entlastung und Begleitung.
Von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bieten die Frühen Hilfen daher Beratung, Unterstützung und Hilfen ohne Antragsverfahren. Über das Projekt Migrant Family Counseling bieten wir in diesem Jahr auch familientherapeutische Beratungen am Wohnort der Familien in russischer Sprache an.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Beratung für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 3 Jahre

Рекомендації та інформація для сімей з країни Weitere Informationen

Mutter und Kind – zum Schutz des ungeborenen Lebens

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Weitere Informationen

Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien

Wir begrüßen Euch herzlich in Pankow und hoffen, dass Ihr Euch in der neuen Umgebung schnell zurechtfindet.
Pankow hat viele Kinder und Jugendfreizeiteinrichtungen und ihr könnt hier gleichaltrige Kinder und Jugendliche treffen. Unsere Angebote und Öffnungszeiten sind nach der Schule, in der Freizeit. Ihr könnt die Angebote kostenlos nutzen.
In unseren Familienzentren können sich Eltern mit ihren kleinen Kindern treffen und sich bei einem Kaffee oder Tee austauschen. Die kleinen Kindern können gemeinsam mit anderen Kindern spielen und lernen.

Weiterführende Informationen

Kindertagesbetreuung

Wenn Sie eine Betreuung in der Kita, einer Kindertagespflegeeinrichtung oder eine ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule wünschen, können Sie hierfür einen Antrag im Fachdienst Kindertagesbetreuung des Jugendamtes stellen. Im Download erhalten Sie nähere Informationen zum Antrag.Die Informationen werden bei Bedarf aktualisiert.

  • Informationen zu Anträgen für die Betreuung in der Kita oder in der Schule (eFöB / Hort) von aus der Ukraine geflüchteten Kindern

    PDF-Dokument (420.2 kB) - Stand: 11.2023

Pflegekinderdienst

Sehr geehrte Pflegeelternbewerber:innen,

vielen Dank für Ihr Interesse sich als Pflegeeltern überprüfen lassen zu wollen.

Das für Ihre Überprüfung zuständige Jugendamt ergibt sich durch Ihre Meldeadresse. Sind Sie im Bezirk Pankow gemeldet, dann ist der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Pankow Ihr Ansprechpartner.

Das Überprüfungsverfahren sieht in der Regel mindestens neun Gespräche (á 90 Minuten) und einen Hausbesuch in einem Zeitraum von ca. neun Monaten vor.
Nachstehende Inhalte in diesem Verfahren sind:•Motivation der Bewerbung •aktuelle Lebenssituation / Lebensplanung•Betrachtung der eigenen Biografie•erzieherische Kompetenz und Erfahrung (ggf. mit eigenen und/ oder fremden Kindern)•Vorstellungen, was für ein Pflegekind notwendig und wichtig ist•Beziehungs- und Bindungsfähigkeit/ -verhalten•Konfliktfähigkeit•Krisenbewältigungsstrategien•Reflexionsfähigkeit•Einstellung zu anderen sozialen Schichten, Lebensformen, Religionen, Nationalitäten und Kulturen.
Eingesetzte Methoden im Überprüfungsverfahren sind z.B. die Genogrammarbeit, das Erstellen einer Zeitschiene von Lebenslaufereignissen, eine gemeinsame Netzwerkanalyse und eine persönliche Ressourcenkarte.
Grundlagen für das Überprüfungsverfahren sind der berlineinheitliche Fragebogen, ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest zur Eignung der Bewerber:innen.
In den Anlagen dieses textes finden Sie diesen Fragebogen und eine Antragshilfe zur Erstellung Ihrer Lebensgeschichte, den Vordruck für Ihre persönlichen Daten inklusive der Erklärung zum Datenschutz und einer Schweigepflichtsentbindung.
Informationen zum Pflegekinderdienst Pankow und allem „Drumherum“ finden Sie auf der Pankower Website des Pflegekinderdienstes.
https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/fachcontrolling-koordination-hilfen-zur-erziehung/pflegekinderdienst/
Bitte schicken Sie die ausgefüllten und erarbeiteten Unterlagen im PDF-Format oder im jpg.-Format (Foto) an Jug.Pflegekinderdienst@ba-pankow.berlin.de.
Wir würden uns dann zeitnah mit einem Beratungstermin bei Ihnen melden.
Nochmals vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Pflegekinderdienst

  • Fragebogen für Pflegeeltern-Bewerber

    PDF-Dokument (112.4 kB)

  • Checkliste Lebensbericht

    PDF-Dokument (33.9 kB)

Kindschaftsrecht

Elterngeld

bezüglich des Elterngeldanspruchs für Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, gilt Folgendes:
Anspruch auf Elterngeld haben Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 1 BEEG erfüllen, insbesondere einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Besondere Regelungen trifft § 1 Abs. 7 BEEG für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, also auch für Personen aus der Ukraine.
Der Anspruch auf Elterngeld hängt bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab, den sie besitzen.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Elterngeld, wenn die antragstellende Person eine Aufenthaltserlaubnis hat, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat oder diese erlaubt.
Aus der Ukraine vertriebene Personen werden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz besitzen, haben Anspruch auf Elterngeld nur, wenn die antragstellende Person zusätzlich entweder

  • im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist oder
  • Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes oder
  • laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt oder
  • sich seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält.

Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz kann eine Beschäftigung erlaubt werden.
Minderjährige anspruchsberechtigte Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind ohne weitere Voraussetzungen anspruchsberechtigt.
Gemäß Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung) sind aus der Ukraine Geflüchtete für den Zeitraum vom 24. Februar bis 23. Mai 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Ihr Aufenthalt ist somit bereits rechtmäßig.
Aus diesem Grund sollen die Betroffenen bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Die Fiktionsbescheinigung soll zudem den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und Hinweis auf die Titelerteilung nach § 24 AufenthG enthalten.
Bei Vorliegen der übrigen o.g. Voraussetzungen berechtigt bereits diese Fiktionsbescheinigung zum Bezug von Elterngeld.

Weitere Informationen

Der staatliche Unterhaltsvorschuss

Kein Kind soll in Not geraten. Bei alleinerziehenden Eltern springt die Unterhaltsvorschusskasse ein, wenn der andere Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt oder sorgen kann. In diesem Fall wird Ihrem Kind vom Staat ein Vorschuss gezahlt.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Ihr Kind, das Sie allein erziehen, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es

  • noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • bei Ihnen in Deutschland lebt,
  • und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II
    Einzelheiten zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt mit Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz.

Hinweis: Sollten Sie SGB II Leistungen vom Jobcenter erhalten oder beantragt haben und verheiratet sein, ist ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht zu stellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das zuständige Jobcenter.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie unter folgenden Links:

www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindschaftsrecht/unterhaltsvorschuss/
www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/unterhaltsvorschuss/

Download-Link Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz |Deutsch

Download-Link Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz |Russisch

Download-Link Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz |Ukrainisch

Ansrechpartnerin vom Jugendamt für darüber hinausgehende Themen

Kontakt

Angela Schneider
Koordinatorin für Fragen Geflüchteter

Telefon (030) 90 295-7627
E-Mail jugkg@ba-pankow.berlin.de

Weitere Informationen