Warnung der Polizei vor der Jobfalle bei dubiosen Jobangeboten

Achtung Betrug! Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als "Paket- oder Warenagent"

15.08.2024

Die Polizei Berlin warnt: Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als "Paket- oder Warenagent" - Geldwäsche!

Derzeit verbreiten sich über diverse Jobportale Arbeitsangebote mit betrügerischem Hintergrund. Es handelt sich dabei um Jobangebote als sogenannte „Paketagenten“ oder „Warenagenten”. Der Betrug ist bereits seit Jahren bekannt. Dennoch sind die Betrüger immer wieder erfolgreich.

Es handelt sich bei diesen Jobangeboten um organisierten Betrug.

Die Aufgabe des „Paket- oder Warenagenten” soll darin bestehen, Pakete von Versandunternehmen anzunehmen, die Ware zu wiegen, zu fotografieren, den Zustand „zu dokumentieren“, ggf. umzupacken, Rechnungen zu entnehmen und an die vom „Arbeitgeber“ benannten Adressen – zumeist im Ausland – weiterzuleiten.

Der versprochene Lohn wird in der Regel nicht gezahlt.

Die verschickte Ware stammt aus Bestellungen im Internet. Bestellt wird dabei auf den Namen des „Paket- oder Warenagenten”. Bezahlt wird die Ware in der Regel durch gestohlene Kreditkartendaten. Der „Paket- oder Warenagenten” macht sich leicht einer Geldwäsche strafbar.

Die Polizei und das Jobcenter raten ausdrücklich: Nehmen Sie solche Jobangebote nicht an.

Worauf sollten Sie achten?

  • Prüfen Sie Jobangebote mit der erforderlichen Vorsicht
  • Grundregel: Je verlockender das Angebot, desto kritischer sollten Sie sein.
  • Was soll Ihr konkreter „Arbeitsauftrag“ sein? Ist das sinnvoll und logisch?
  • Übersenden Sie keiner fremden Firma oder Person eine Kopie Ihres Ausweises.
  • Lassen Sie sich von eventuellen Drohungen zur Einhaltung Ihres „Arbeitsvertrages“ nicht einschüchtern.
  • Sollten Sie ein solches oder ähnliches Angebot angenommen haben, informieren Sie die Polizei und leiten Sie keine Pakete mehr weiter.
  • Speichern Sie die Korrespondenzen mit dem „Arbeitgeber“, fertigen Sie Kopien von den Lieferscheinen, Rechnungen, Paketlabels und Lieferanschriften.
  • Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer Ihres „Arbeitsgebers“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin.

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