Der Antragsservice ist Ihre erste Anlaufstelle für die Antragstellung im Jobcenter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.
Ausnahmen bestehen hausintern für wohnungslose Personen in Einrichtungen, nach §§ 67/68 SGB XII betreute Personen und Frauen in Frauenhäusern.
Der Antragsservice besteht aus Mitarbeitenden, die sich auf darauf spezialisiert haben, bei der ersten Antragstellung zu unterstützen und Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu prüfen.
Zu den wichtigen Aufgaben dieses Teams gehört nicht nur der schriftliche Kontakt. Wir bieten zusätzlich eine telefonische Beratung an, die Ihnen hilft, zu verstehen, aus welchem Grund Unterlagen bei einem Erstantrag eingereicht werden sollen.
Auch eine persönliche, terminierte Beratung ist möglich.
Sie können den Antrag online, postalisch, telefonisch oder auch persönlich für sich und auch für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen, einschließlich alle notwendigen Nachweise (in Kopie), müssen Sie in jedem Fall möglichst zeitnah und vollständig nachreichen. Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Bürgergeld erhalten. Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Der Antragsservice bearbeitet die Neuanträge bis zur Erteilung des ersten Bescheides.
Unser Ziel ist es, durch kompetente Beratung, transparentes Handeln und schnelle Bearbeitung die rechtlichen Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens mit Ihrem persönlichen Anliegen in Einklang zu bringen.