Antragsservice

Der Antragsservice ist Ihre erste Anlaufstelle für die Antragstellung im Jobcenter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.

Ausnahmen bestehen hausintern für wohnungslose Personen in Einrichtungen, nach §§ 67/68 SGB XII betreute Personen und Frauen in Frauenhäusern.

Der Antragsservice besteht aus Mitarbeitenden, die sich auf darauf spezialisiert haben, bei der ersten Antragstellung zu unterstützen und Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu prüfen.

Zu den wichtigen Aufgaben dieses Teams gehört nicht nur der schriftliche Kontakt. Wir bieten zusätzlich eine telefonische Beratung an, die Ihnen hilft, zu verstehen, aus welchem Grund Unterlagen bei einem Erstantrag eingereicht werden sollen.
Auch eine persönliche, terminierte Beratung ist möglich.

Sie können den Antrag online, postalisch, telefonisch oder auch persönlich für sich und auch für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen, einschließlich alle notwendigen Nachweise (in Kopie), müssen Sie in jedem Fall möglichst zeitnah und vollständig nachreichen. Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Bürgergeld erhalten. Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.

Der Antragsservice bearbeitet die Neuanträge bis zur Erteilung des ersten Bescheides.

Unser Ziel ist es, durch kompetente Beratung, transparentes Handeln und schnelle Bearbeitung die rechtlichen Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens mit Ihrem persönlichen Anliegen in Einklang zu bringen.

Sie möchten Bürgergeld beantragen?

Dann möchten wir Ihnen hier vorab ein paar wichtige Hinweise geben, damit die Antragstellung möglichst reibungslos verläuft:

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen. Weitere Hinweise finden Sie unter jobcenter.digital.

Wenn Sie Ihren Antrag in Papierform einreichen, beachten Sie bitte folgendes:
  • unterschreiben Sie stets alle Vordrucke und Erklärungen
  • reichen Sie nur Unterlagen in Kopie ein
  • geben Sie bei Zuschriften immer Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer an
  • sollten Sie eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, reichen Sie bitte alle Unterlagen gesammelt und zeitgleich ein
  • geben Sie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer für Rückfragen an

Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter sowie Ausfüllhinweise zum Thema Bürgergeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.