Antragstellung

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) werden nur auf Antrag gewährt. Dabei wirkt die Antragstellung auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

AUsschnitt einer Tastatur mit einer blau hervorgehobeben Taste auf der Anträge steht und von einem Finger berührt wird

Ein Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld kann online, schriftlich (Post, E-Mail), telefonisch oder persönlich gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare sind jedoch in jedem Fall einzureichen. Diese können aber auch nachgereicht werden.

Die Voraussetzungen für Bürgergeld werden Ihnen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erklärt.

Das Merkblatt Bürgergeld informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld – zu erhalten.

Zudem stehen Ihnen Videos zum Antrag auf Bürgergeld zu Verfügung.

Weitere Informationen zum Erstantrag und zum Weiterbewilligungsantrag erhalten Sie im folgenden. Die Informationen können über das Klappfeld aufgerufen werden.

  • Erstantrag

    Als Erstantragstellung auf Leistungen nach dem SGB II zählen folgende Fallgestaltungen:

    • erstmalige Beantragung von Leistungen
    • letzter SGB II-Leistungsbezug im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg liegt länger als sechs Monate zurück
    • Umzug nach Tempelhof-Schöneberg
    Antrag persönlich stellen:
    • Sie haben die Möglichkeit über die Onlineterminverwaltung einen Termin zur Antragsstellung in der Eingangszone zu vereinbaren.
    Antrag online stellen:

    Die Bearbeitung und ggf. weitere Vorsprachen erfolgen in unserem Antragsservice. Ausnahmen bestehen bei uns im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nur für wohnungslose Personen in Einrichtungen, nach §§ 67/68 SGB XII betreute Personen und Frauen in Frauenhäusern, die in einem Sonderteam betreut werden.

  • Weiterbewilligungsantrag

    Rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraums wird Ihnen ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) zugesandt. Sollte dieser fünf Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums bei Ihnen noch nicht eingegangen sein, dann können Sie den Vordruck entweder hier downloaden oder durch das Service Center anfordern.

    Gerne können Sie auch das Online-Portal jobcenter.digital für Ihre Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen inklusive dafür notwendige Unterlagen verwenden.

    Bitte beachten Sie, dass der WBA rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden muss. Es kann nur dann ein Leistungsbezug ohne Unterbrechung gewährleistet werden, wenn der vollständig belegte Weiterbewilligungsantrag spätestens vier Wochen vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums dem Jobcenter vollständig vorliegt.

    Denken Sie daran, wesentliche Unterlagen dem WBA beizulegen. So ist die aktuelle Einkommenshöhe (ggf. der Einkommenszufluss) nachzuweisen und jede angezeigte Veränderung ist zu belegen.
    Zudem sind alle Fragen im Weiterbewilligungsantrag unter den Abschnitten 2 bis 4 in jedem Fall vollständig zu beantworten, unabhängig davon, ob Änderungen eingetreten sind oder nicht.

    Der Antrag ist zwingend zu unterschreiben, wenn Sie ihn auf dem “klassischen Weg” einreichen und nicht über jobcenter.digital stellen.

    Eine Bearbeitung des Antrags ohne vollständige Angaben oder ohne Ihre Unterschrift (Ausnahme jobcenter.digital) ist nicht möglich. Der Antrag müsste Ihnen dann zurückgesandt werden, was mit einem erheblichen zeitlichen Verlust verbunden wäre.

    Sollten Sie Fragen zum Bürgergeld, zur Antragstellung oder zur Arbeitsvermittlung haben, so steht Ihnen zudem unser Service Center von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: (030) 5555 80 2222.