In allen Fragen rund um das Thema Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung steht Ihnen eine Integrationsfachkraft als direkter Ansprechpartner bzw. direkte Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Im Rahmen der Antragsstellung auf Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie automatisch einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Diese berät Sie in allen Fragen rund um die Arbeitssuche. Sie entwickeln gemeinsame Strategien, um erfolgreich einen geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. Sie berät Sie zu möglichen erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen und zur Nachholung Ihres Schulabschlusses.
Gemeinsam erarbeiten Sie Möglichkeiten (z.B. Arbeitsgelegenheiten oder Teilhabe am Arbeitsleben), um Ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern.
Die mit Ihnen abgestimmten Möglichkeiten werden in einem Kooperationsplan festgehalten. Der Kooperationsplan wird nicht mit Rechtsfolgenbelehrung versehen, nicht unterschrieben und begründet für beide Seiten keine eigenen, unmittelbaren Rechte bzw. Ansprüche. Der Kooperationsplan stellt keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag (§§ 53 ff. SGB X) dar, sondern schafft eine gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit.
Kommt es bei der Erstellung oder Fortschreibung zu Meinungsverschiedenheiten, so kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Ihre Integrationsfachkraft kann Sie auch bei der Vorbereitung und Zielsetzung Ihrer beruflichen Lebensplanung beraten und unterstützen. Wir steht Ihnen auch in schwierigen Lebenssituationen durch gezielte Beratung und Unterstützung durch unsere Netzwerkpartner (insbesondere Schuldnerberatung und Suchtberatung) gern zur Seite.
Damit Sie ins Arbeitsleben (wieder-)einsteigen können, ist es sinnvoll, konkrete Ziele mit Ihrem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zu vereinbaren. Das Zusammenspiel von Rechten und Pflichten ermöglicht dabei eine individuelle gemeinsame Arbeit zur Erreichung Ihrer Ziele.