Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab dem 01.07.2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan.
Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationskraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.