Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II berücksichtigt werden. Seit dem 01.01.2011 haben Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
Das Bildungspaket setzt sich aus vier Komponenten zusammen:
- Lernförderung für Kinder, bei denen nachweislich Bedarf besteht
- Kultur, Sport und Mitmachen – mit einem „soziokulturellen Teilhabebudget“ kann jedes Kind bestehende Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen
- Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule und Kita dies anbieten
- Das Schulbasispaket umfasst einen Betrag für Schulmaterial wie beispielsweise Ranzen, Taschenrechner oder Hefte und die Kosten für eintägige Klassenausflüge
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechts-anspruch aufs mitmachen – zum Beispiel bei Tages-ausflügen und dem Mittag-essen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Hier können Sie einen Flyer herunter-laden.