Der Anspruch auf Bürgergeld umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohn-Kosten in angemessener Höhe. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch II (SGB II) haben, erhalten Sie vom Job-Center die Kosten für Unterkunft (Wohnung) und Heizung, soweit diese angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass der Gesetz-Geber regelt wie hoch diese Kosten sein dürfen.
Wohn-Kosten und Heizung
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