Manchmal gibt es aber einen besonderen Bedarf, wenn Sie zum Beispiel etwas teures kaufen müssen.
Dann können Sie Einmalige Leistungen beantragen.
Es muss aber gute Gründe geben:- wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen.
Dann brauchen Sie vielleicht Möbel oder eigene Haushaltsgeräte (Erstausstattung der Wohnung) - wenn Sie schwanger sind / ein Baby bekommen
- Kauf, Reparatur oder Miete von medizinischen Geräten.
Es geht also um ganz besondere Situationen.
Sie haben dann Anspruch auf diese Leistungen.