Einmalige Leistungen

Das Bild zeigt einen Rechnungs- und einen Geldstapel mit Taschenrechner und Stift

Einmalige Leistungen

Manchmal gibt es aber einen besonderen Bedarf, wenn Sie zum Beispiel etwas teures kaufen müssen.

Dann können Sie Einmalige Leistungen beantragen.

Es muss aber gute Gründe geben:
  • wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen.
    Dann brauchen Sie vielleicht Möbel oder eigene Haushaltsgeräte (Erstausstattung der Wohnung)
  • wenn Sie schwanger sind / ein Baby bekommen
  • Kauf, Reparatur oder Miete von medizinischen Geräten.

Es geht also um ganz besondere Situationen.
Sie haben dann Anspruch auf diese Leistungen.