Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

BVG- und S-Bahnkarten und "berlinpass BuT"

Nahverkehrssymbole

Achtung: Veränderungen beim Berechtigungsnachweis, VBB-Kundenkarte und Kauf eines Berlin Ticket S

Bild eines generischen Berechtigungsnachweises

Veränderungen beim Berechtigungsnachweis

Auf Beschluss des Berliner Senats vom 10.09.2024 wird der Berechtigungsnachweis ab dem 01.10.2024 abgeschafft. Alle bis zu diesem Tag ausgestellten Berechtigungsnachweise behalten für die angegebene Dauer ihre Gültigkeit, aber es werden keine neuen Berechtigungsnachweise erstellt.

Logo des VBB

Änderungen bei der VBB Kundenkarte

Ab dem 01.01.2025 werden keine VBB-Kundenkarten mehr ausgestellt. Wenn Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31.12.2024 hinaus gültig ist, können sie diese Karte bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzen.

Logo der BVG mit Quadriga

Änderungen beim Kauf eines Berlin-Ticket S

Wenn Personen keine VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor oder nach dem 1. Januar 2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren weiter. Bei Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheides in Kopie (ggf. auch geschwärzt) kann ein Berlin-Ticket S gekauft werden. Dieses Verfahren besteht bis zum 30. Juni 2025.

Um das Berlin-Ticket S benutzen zu können, muss auf diesem die persönliche Bedarfsgemeinschaftsnummer eingetragen werden.

Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 ist die Bedarfsgemeinschaftsnummer nicht mehr zu verwenden, sondern der Name und Vorname anzugeben.
Nummern im Format 92202//0000000 (Beispiel) sind sogenannte Bedarfsgemeinschaftsnummern. Diese sind – spätestens ab 01.01.2025 – nicht mehr zu verwenden.

Diese und weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung

"berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche

Die Regeln zum „berlinpass-BuT“ für Kinder und Jugendliche bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabekatalogs bleiben unverändert bestehen!

Bleiben Sie gut informiert über die Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Soweit Sie noch keinen Berechtigungsnachweis erhalten haben oder besitzen, können Sie hierfür unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular nutzen.